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Ort: Antragsverfahren Teil 1 für Rodung und Neuanpflanzung von Rebflächen
Region • 28. April 2023

Antragsverfahren Teil 1 für Rodung und Neuanpflanzung von Rebflächen

In der Zeit vom 2. bis 31. Mai 2023 können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2024 bei der zuständigen Kreisverwaltung gestellt werden.

Hierbei sind alle Flächen zu beantragen, für die eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist, wenn sie im Herbst 2023 oder im Frühjahr 2024 gerodet werden sollen. Dies gilt auch für Flächen in Flurbereinigungsverfahren. Ebenfalls sind derzeit unbestockte Flächen, für die eine Bepflanzung beabsichtigt wird, jetzt zu beantragen.

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Es wird darauf hingewiesen, dass die Rodebescheide aus den Vorjahren ihre Gültigkeit verlieren, wenn die Rebflächen bislang noch nicht gerodet wurden. Diese Flächen sind dann erneut zu beantragen. Unbestockte Flächen, die bereits Gegenstand eines Antrages Teil 1 waren und einen positiven Rodebescheid erhalten haben, müssen nicht erneut beantragt werden. Darüber hinaus wird für die Pflanzung von sogenannten „PIWIs“ ab 2024 ein eigener Ansatz für die Flachlage eingeführt.

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Im Antrag Teil 1 muss verbindlich ein Vorhaben für die Pflanzung gewählt werden. Die einzelnen Aktionen sind dem Merkblatt zu entnehmen. Im Januar des geplanten Pflanzjahres erfolgt die Antragstellung Teil 2 in der entsprechenden Aktion, die im Antrag Teil 1 angezeigt wurde. Hier können nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in einem Teil 1 aufgeführt wurden.

Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz gestellt werden:

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https://www.lwk-rlp.de/de/weinbau/service/wip-weininformationsportal/.

Sollte noch kein Zugang für das WIP vorhanden sein, kann über Neuregistrierung ein Antrag ausgefüllt und an die angegebene Nummer gefaxt werden. Die Zugangsdaten werden in der Regel innerhalb von zwei bis drei Arbeitstagen per Post zugestellt.

Die Antragsformulare und das Merkblatt für das Förderverfahren sind auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz verfügbar: https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung/. Es wird empfohlen, die Merkblätter genau zu lesen, da sich gegenüber den Vorjahren wesentliche Änderungen ergeben haben: In der Flachlage werden spezielle Verfahren für pilzwiderstandsfähige Sorten (siehe Ziffern 16, 26, 36, 46) eingeführt. In allen anderen Methoden wird die Pflanzung von pilzwiderstandsfähigen Sorten ebenfalls gefördert. In den Verfahren flach und extensiv werden die Fördersätze geändert.

Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragsteller eine Nachricht, ob die Rodung auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Die Rodung darf erst anschließend erfolgen. Die Benachrichtigung, dass gerodet werden kann, erfolgt durch die zuständige Kreisverwaltung.

Für Rückfragen stehen Ihnen die bekannten Sachbearbeiterinnen und Sachberater in der Außenstelle in Mainz unter den Telefonnummern 0613/69333 -4120 bis -4127 zur Verfügung.

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