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Lokal • 1. September 2023

Internetbasierte KFZ-Zulassung ab 1. September 2023

Wer heute im Landkreis Mainz-Bingen sein neues Fahrzeug zulassen möchte, wird auf der Internet-Seite des Landkreises darüber informiert, dass am 1. September die KFZ-Zulassungsstellen in Bingen und Oppenheim geschlossen bleiben. Was steckt dahinter?

„In Vorbereitung des Inkrafttretens der neuen gesetzlichen Regelungen der Fahrzeugzulassungsverordnung müssen die beiden Zulassungsstellen … aus technischen Gründen im Rahmen der Umstellungen zu den neuen gesetzlichen Regelungen … für den Kundenverkehr geschlossen bleiben.“ (Quelle: Website des Landkreises Mainz-Bingen)

Was wird sich für den KFZ-Halter ändern? Die Idee ist, dass in Zukunft keine Wartezeit und kein Behördengang bei der Zulassung eines PKW mehr notwendig sein sollen. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat sich zum Ziel gesetzt, das Fahrzeugzulassungswesen einfacher und effizienter zu gestalten. Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) kann ein Fahrzeug an-, ab- und umgemeldet werden. Die neue Zulassungsverordnung tritt am 1. September 2023 in Kraft.

Neu ist, dass ein internetbasiertes Zulassungsverfahren die sofortige Inbetriebnahme des Fahrzeuges ermöglicht. Auch die Kosten bei der Anmeldung werden reduziert.

Über die Website der entsprechenden Zulassungsbehörde wird man Schritt für Schritt geleitet. Nach einer Ausweisung (neuer Personalausweis, eID- Karte, elektronischer Aufenthaltstitel, Elster-Zertifikat) wählt man eine der bereitgestellten Optionen zur Bezahlung. Durch das Freilegen von Sicherheitscodes werden alte Kennzeichen ungültig. Neue Fahrzeugdokumente werden per Post zugestellt. Mit der Sepa- Ermächtigung wird die KFZ-Steuer abgebucht. Nachdem der vorläufige Zulassungsbescheid heruntergeladen ist, kann man sofort losfahren. Damit kann man dann 10 Tage am Straßenverkehr teilnehmen. Innerhalb dieser Zeitspanne, sollten dann auch die neuen Dokumente auf dem Postweg eingetroffen sein. Das Nummernschild kann man reservieren und dann die Prägung bei einem Dienstleister vornehmen lassen.

Die gute Nachricht: Wem das alles zu mühsam ist, kann auch wie bisher seinen Autohändler bitten, das Verfahren vorzunehmen. Denn das neue

System richtet sich auch an Autohändler. Dazu ist die Registrierung bei einer sogenannten Großkundenschnittstelle notwendig.

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