Warum eine Patientenverfügung sinnvoll sein kann
Manche verschließen davor die Augen – denn sich mit Krankheit oder sogar Tod zu befassen, ist ein Thema, das viele lieber ausklammern. Wenn es jedoch dann zu einem Ernstfall kommt, und der Patientenwille aufgrund schwerwiegender geistiger oder körperlicher Beeinträchtigungen nicht mehr erkennbar ist, stehen Ärzte und Angehörige vor einem gravierenden Problem.
Kann eine Patientenverfügung dieses Dilemma lösen? Ziel einer solchen Verfügung ist, mehr Rechtssicherheit im Hinblick auf die Ablehnung lebensverlängernder oder –erhaltender Maßnahmen im Vorfeld des Sterbens zu schaffen. Die im Bürgerlichen Gesetzbuch in § 1827 Absatz 1 Satz 1 festgelegte Bestimmung besagt, dass eine Patientenverfügung nur von einer volljährigen Person, die „einwillungsfähig“ ist, schriftlich festgelegt werden muss. Die Einwillungsfähigkeit bemisst sich auch daran, ob die Person intellektuell und gesundheitlich in der Lage ist, die komplexe Situation, die eine Patientenverfügung mit sich bringt, zu erfassen.
Eine Patientenverfügung greift dann, wenn der Patient einwillungsunfähig ist z.B. wenn er im Koma liegt, eine Hirnschädigung vorliegt oder eine Beeinträchtigung aufgrund von Demenz existiert. Wichtig ist auch, dass klar definiert wird, welche Behandlungswünsche greifen sollen. Es sollte auch genau geklärt werden, welche Maßnahmen nicht mehr stattfinden sollten z.B. künstliche Beatmung, keine Reanimation, etc. Der Bundesgerichtshof hat 2016 entschieden, dass allgemeine Formulierungen nicht ausreichend sind. Dies hat in der Vergangenheit schon des öfteren dazu geführt, dass sich Angehörige und Ärzte Streitigkeiten vor Gericht ausgetragen haben.
Seit 01. 09. 2009 ist rechtlich klar festgelegt, dass der in einer Patientenverfügung zum Ausdruck gebrachte Wille des Patienten verbindlich ist. Es kann also nicht sein – wie vor 2009 geschehen – dass ein Arzt sich auf den Standpunkt stellt, er habe Leben zu retten und die Verfügung nicht beachtet. Die Rechtsprechung lässt heute keinen Zweifel mehr an der Verbindlichkeit der Willenserklärung, die in der Patientenverfügung ihren Ausdruck findet.
Fazit: Eine Patientenverfügung ist sinnvoll. Beratungen gibt es an vielen Stellen. Auch ein Gespräch mit dem Arzt des Vertrauens kann hilfreich sein.
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