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Lokal • 23. Januar 2025

Aufregung um Aufkleber auf Wahlplakaten

Seit 12. Januar 2025 O Uhr dürfen sie hängen: die Wahlplakate zur Bundestags- und Landratswahl. Allerdings gab es Parteien, die im Stadtgebiet schon früher aktiv waren, entgegen den Bestimmungen. Gründe dafür gibt es einige: ehrenamtliche tätige Parteimitglieder, die in der Regel für das Aufhängen der Plakate verantwortlich zeichnen, nutzten den freien Samstag, um tätig zu werden. Manchmal spielen auch strategische Gründe eine Rolle – denn wer zuerst hängt, kann sich die besten Plätze im Stadtgebiet sichern.

Jetzt zwei Wochen nach dem offiziellen Termin gab es Irritationen. Denn die Stadtverwaltung informierte die Parteien darüber, dass Genehmigungsaufkleber der Stadt in eine der unteren Ecken auf den Plakaten angebracht werden müssten. Das Ordnungsamt könne somit überprüfen, ob das Plakat von der Kommune genehmigt worden sei. Für alle Ehrenamtlichen ein Ärgernis, denn jetzt müssten alle Plakate noch einmal angefahren werden, um die erforderlichen Aufkleber anzubringen. Wenn man dies vor dem 12. Januar gewusst hätte, wäre Aufhängen und Aufkleben in einem Arbeitsgang möglich gewesen und hätte viel Zeit gespart – so die Parteien.

Die Rechtslage ist dabei klar: Wahlplakate dürfen nur mit Genehmigung aufgehängt werden, und zwar nach ganz bestimmten Auflagen. Sie dürfen nicht an Verkehrsschildern angebracht werden, den Verkehr nicht beeinträchtigen, nicht an Bäumen oder sogar Sträuchern hängen und müssen nach dem Wahltag wieder ordnungsgemäß entfernt werden. Auch die Anzahl der aufzuhängenden Plakate ist in Ingelheim klar geregelt und basiert auf der Grundlage des Parteiengesetzes § 5. Danach ist die Gleichbehandlung der Parteien zu gewährleisten. Eine Abstufung hinsichtlich der „Bedeutung der Parteien“ … „kann“ erfolgen. „Die Bedeutung der Parteien bemisst sich insbesondere auch nach den Ergebnissen vorangegangener Wahlen zu Volksvertretungen“. Im Klartext heißt dies, dass den Parteien, die gute Ergebnisse erzielt hatten, mehr Plakate zugesprochen werden.

Doch zurück zu den Aufklebern. Ordnungsamtsleiter Bernd Velten räumte ein, dass bei vergangenen Wahlen das Verfahren in Ingelheim recht großzügig gehandhabt worden sei – „man habe nicht so streng kontrolliert“. (Quelle: Allgemeine Zeitung vom 23. 01. 2025) Für bereits angebrachte Plakate sollen jetzt keine zusätzlichen Aufkleber mehr verlangt werden. Eine Abstimmung auf dem nächsten Städtetag hält Bernd Velten für sinnvoll, um eine Gleichbehandlung der Kommunen zu gewährleisten.

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