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Ort: Ingelheim
Lokal • 10. Mai 2022

Agrarförderung - Frist läuft ab

Elektronische Antragstellung auf Agrarförderung – Frist läuft ab

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass die Anträge auf Agrarförderung – E-Antrag in der Anwendung „ASdigital“ – bis spätestens Montag, den 16. Mai 2022 zu stellen sind.

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Der Antrag gilt erst dann als gestellt, wenn der vom Programm erzeugte „Datenträgerbegleitschein“ fristgerecht per Fax, per Post oder persönlicher Abgabe am 16. Mai 2022 bei der Kreisverwaltung eingegangen ist.

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Anträge, die zwar am 16. Mai erzeugt werden, aber erst später bei der Kreisverwaltung eingehen, gelten als verfristet und können nicht mehr berücksichtigt werden.

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