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Bauen & Wohnen • 7. Mai 2024

Neue Wohnform für junge Menschen mit psychischen Erkrankungen

Der Kreis Mainz-Bingen ein will ein neues Wohnangebot für junge Menschen mit psychischen Erkrankungen und/oder verminderter kognitiver Leistungsfähigkeit und Verhaltensproblematik ins Leben rufen. Das hat der Kreisausschuss in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Das Ziel: Personen im Alter von 17 bis 27 Jahren, die einen besonders komplexen Unterstützungsbedarf haben, wichtige Hilfestellung und ein Zuhause geben.

„Wir haben für diesen Personenkreis derzeit keine adäquaten Versorgungsmöglichkeiten. Aber der Bedarf ist vorhanden“, erklärt Holger Marx, Psychiatriekoordinator in der Kreisverwaltung. Die neue Wohnform könnte Abhilfe schaffen, denn sie setzt genau an diesem Punkt an. Sie soll das Versorgungsangebot verbessern und vor allem rechtskreisübergreifend – nämlich gemeinschaftlich durch die zuständigen Bereiche Jugendhilfe, Eingliederungshilfe und Psychiatriekoordination – geplant werden.

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Konkret angedacht ist eine Apartment-Lösung – bis zu acht Wohneinheiten könnte das Projekt umfassen. Dabei soll es sowohl Privaträume als auch gemeinsam genutzte Bereiche geben. „Apartments sind meist weniger konfliktbelastet als Wohngruppen“, erklärt Holger Marx. Häufig hätten die jungen Menschen bereits eine stationäre ärztliche Behandlung durchlaufen. Im Anschluss daran könnten sie zeitweise die neu geplanten Wohneinheiten beziehen. „Ziel ist es, den jungen Menschen durch die Betreuung eingesetzter Träger eine Tagesstruktur zu geben, ihnen zu mehr Eigenständigkeit zu verhelfen“, erklärt Landrätin Dorothea Schäfer. Ebenso wird der Übergang in andere Hilfesysteme entsprechend der individuellen Bedarfe der Bewohnerinnen und Bewohner organisiert. „Es geht um eine Einrichtung, in der man erwachsen werden kann“, fasst Jana Muckelmann vom Kreisjugendamt das Projekt zusammen.

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Mit dem Beschluss im Kreisausschuss hat der Landkreis den Grundstein für den Aufbau einer solchen Wohnform gesetzt. Die Vorbereitungen sollen durch die Jugendhilfe, Eingliederungshilfe sowie die Psychiatriekoordination des Kreises zusammen mit geeigneten Trägern und in Abstimmung mit dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung erfolgen. „Wichtig ist uns dabei auch, die betroffenen jungen Menschen direkt bei den Planungen miteinzubeziehen und deren Bedarfe im Vorfeld abzufragen“, sagt Christina Neff von der Eingliederungshilfe.

Starten könnte das Projekt frühestens in ein paar Jahren – dies ist unter anderem abhängig davon, ob ein Träger, eine passende Immobilie im Bestand gefunden werden kann oder etwa ein Neubau erforderlich sein müsste. Zudem sind Fragen der Konzeption und Finanzierung zu klären.

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