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Region • 14. Mai 2026

Feuerwerksbatterien, Böller und Raketen der Klasse II - Kreis ist zuständig für Privatfeuerwerke

Man soll die Feste feiern, wie sie fallen. Und dann soll nicht nur die Stimmung steigen, sondern manchmal auch ein Feuerwerk die Gäste unterhalten. Wer privat ein Feuerwerk veranstalten will, braucht dafür eine Ausnahmegenehmigung der Kreisverwaltung Mainz-Bingen. Die Regeln dafür sind streng – und der Aufwand ist größer geworden. Grundlage ist die Sprengstoffverordnung, die dem Abschießen von Raketen und Böllern enge Grenzen setzt.

Neu ist die Forderung, dass eine gültige Privathaftpflichtversicherung nachgewiesen werden muss, die für eventuelle Schäden aufkommt. Hier lohnt ein Blick in die eigenen Unterlagen, ob private Feuerwerke abgesichert sind. Weiterhin muss eine Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers vorgelegt werden, die Flur und Flurstücksnummer enthält und mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin vollständig bei der Kreisverwaltung eingehen muss. Dies, weil verschiedene Institutionen im Vorfeld ihr Einvernehmen erteilen müssen. Dazu gehören die untere Naturschutzbehörde, örtliche Feuerwehr, Bauverwaltung (Denkmalschutz), örtliche Ordnungsämter, Forstamt, LandesBetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (Flugsicherung), gegebenenfalls das Wasser- und Schifffahrtsamt sowie Deutsche Bahn. In Einzelfällen ist auch eine Vor-Ort-Besichtigung notwendig. In den Monaten Februar bis Juli sind prinzipiell nur geräuscharme Bodenfeuerwerke erlaubt. Bei erhöhter Brandgefahr gerade in den Sommermonaten wird grundsätzlich keine Ausnahmegenehmigung für private Feuerwerke erteilt.

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Zudem sind auf Bitten der Ordnungsämter der Kommunen die Zahl der Feuerwerkskörper und auch das Zeitfenster beschränkt. Maximal zehn Feuerwerkskörper sind erlaubt und die gesetzliche Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr muss eingehalten werden. Die Kosten für den Antrag beim Kreis liegen je nach Bearbeitungsaufwand zwischen 150 Euro und 220 Euro.

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Wird die Ausnahmeerlaubnis erteilt, muss das Feuerwerk in einem Mitteilungsblatt der jeweilig zuständigen Gemeinde, Stadt oder Verbandsgemeinde veröffentlicht und das der Kreisverwaltung spätestens zehn Tage vor dem Veranstaltungstermin nachgewiesen werden. Die Kosten hierfür sind auch durch den Antragsteller zu tragen. Aus Sicherheitsgründen werden örtliche Feuerwehr, Polizei und die entsprechende Kommune über die erteilte Genehmigung informiert.

Gewerbliche Feuerwerke sind weiterhin beim Gewerbeaufsichtsamt der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Mainz zu beantragen.

Weitere Infos erhalten Sie unter Telefon 06132/787-5122 und im Internet unter https://www.mainz-bingen.de, dort: Schlagwort/Sprengstoffrecht.

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