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Umweltschutz • 16. März 2026

Ablagerungen an Gewässern stellen Hochwasserrisiko dar

Immer wieder werden im Landkreis Mainz-Bingen unerlaubte Ablagerungen wie Grünschnitt, Kompost oder Holz in unmittelbarer Nähe von Gewässern entsorgt. Diese können bei Hochwasser abgeschwemmt werden und an Engstellen wie Brücken oder Rohrdurchlässen hängen bleiben. Hierdurch kann das Gewässer bei Hochwasser frühzeitig ausufern und zu enormen Schäden führen.

Generell gilt, dass Grünschnitt, Bauschutt, Holz, Abfälle oder ähnliches in oder am Gewässer nicht entsorgt oder gelagert werden darf. Vor allem innerhalb von festgesetzten Über-schwemmungsgebieten zum Beispiel an der Selz besteht durch Ablagerungen und Uferbefestigungen ein erhöhtes Risiko.

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Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer werden daher entsprechend aufgefordert, Ablagerungen in einem ausreichenden Abstand von mindestens fünf bis zehn Metern zum Gewässer zu entfernen. Auch Uferverbauungen (zum Beispiel Uferbefestigungen) und Anlagen wie Stege und Hütten müssen beseitigt werden.

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Falls keine Möglichkeit besteht einen Komposthaufen außerhalb des Überschwemmungsgebietes anzulegen, steht der nächstgelegene Wertstoffhof zur Entsorgung von Grünschnitt zur Verfügung.

Zur besseren Veranschaulichung verweist die Kreisverwaltung Mainz-Bingen auf das Informationsblatt der Gemeinnützigen Fortbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und Landschaftsentwicklung (GFG) mbH unter https://s.rlp.de/tipps-gewaesseranlieger

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