Umstrukturierungsanträge für Rebpflanzungen im Jahr 2026
Weinbaubetriebe können vom 2. Januar bis zum 2. Februar 2026 den zweiten Teil der Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2026 stellen. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist, sie endet am 30. April 2026. Darauf weist die Abteilung Landwirtschaft und Weinbau der Kreisverwaltung Mainz-Bingen hin.
Für die Förderung können alle Flächen beantragt werden, die 2026 gepflanzt werden sollen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in „Teil 1“ des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein nachträgliches Anmelden zum ersten Teil ist nicht möglich.
Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in der Liste der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) enthaltenen Rebsorten erfolgen.
Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden. Die Antragstellung über das WIP erleichtert dem Antragsteller durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrages. Nach erfolgreicher Antragstellung ist dieser aus dem WIP heraus auszudrucken und zu unterschreiben.
Der unterschriebene Antrag muss bei der Kreisverwaltung bis zum 2. Februar 2026 eingereicht werden. Nachträglich eingereichte Anträge sind ungültig.
Alternativ stehen die Antragsformulare und Richtlinien ab Januar 2026 zum Download auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz bereit unter https://mwvlw.rlp.de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung/. Hier können auch die Fördersätze eingesehen werden.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung Mainz-Bingen unter den Telefonnummern 06132-787 4120 bis 4127 zur Verfügung.
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