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Bauen & Wohnen • 1. November 2025

Photovoltaik: Was tun mit meiner Ü20-Anlage, wenn die EEG-Förderung endet?

Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.:

Im 21. Betriebsjahr endet für alle Photovoltaik-Anlagen die Fördervergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz jeweils zum Ende des Kalenderjahres. Der Netzbetreiber muss den Strom jedoch auch von Anlagen abnehmen, die älter als 20 Jahre sind, und eine entsprechende Vergütung bezahlen. Diese hängt vom Börsenstrompreis ab und beträgt etwa 3 bis 6 Cent pro Kilowattstunde. Wird nach dem Ende der EEG-Förderung nichts an der Photovoltaik- Anlage verändert, erhalten Sie diese Anschlussvergütung automatisch – abzüglich einer Pauschale für die Vermarktung des Stroms.

In vielen Fällen ist es aber sinnvoll, die alte Anlage auf Eigenverbrauch umzustellen und nur den überschüssigen Solarstrom ins Netz einzuspeisen. Denn für jede erzeugte Kilowattstunde, die im Haushalt verbraucht wird, muss weniger teurer Strom aus dem Stromnetz bezogen werden.

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Die Energieberater:innen der Verbraucherzentrale informieren kostenlos und unabhängig zu den Möglichkeiten rund um das Thema Photovoltaik. Der Energieberater hat am Freitag, dem 21. November, von 14 bis 17 Uhr Sprechstunde in der Kreisverwaltung Mainz-Bingen in Ingelheim, Georg-Rückert- Straße 11, Erdgeschoss in Raum 034. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Anmeldung unter Tel. 06132 787-2173.

Energietelefon der Verbraucherzentrale: 0800 / 60 75 600 (kostenfrei) montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr, dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr.

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