Umstrukturierung von Rebflächen ab dem Pflanzjahr 2026 - zusätzliches Antragsverfahren im Septembe
In Rheinland-Pfalz können Weinbaubetriebe vom 15. bis 30. September weitere Anträge auf Rodung von Rebflächen stellen. Berücksichtigt werden dabei Weinberge, die aufgrund von Hagel, Chlorose oder der angespannten Marktlage zur Rodung anstehen, aber im Antragsverfahren „Teil 1“ im Mai noch nicht beantragt werden konnten. Darauf weist die Abteilung Landwirtschaft und Weinbau der Kreisverwaltung Mainz-Bingen hin.
Das zusätzliche Antragsverfahren ermöglicht es Betrieben, ordnungsgemäß am Verfahren der Umstrukturierung teilzunehmen und sich die Förderung der Anpflanzung in den Folgejahren zu sichern. Gleichzeitig unterstützt es eine geordnete Räumung der betroffenen Rebflächen und beugt damit der Entstehung verwilderter Drieschen vor.
Bei der Rodung der Rebflächen sind nachdrücklich die Auflagen nach „GLÖZ 6“ hinsichtlich der Mindestbodenbedeckung einzuhalten. Bei einer langfristigen Unbestockung der gerodeten Rebflächen sollte Kontakt zur Landwirtschaftskammer hinsichtlich der Pflanzgenehmigungen aufgenommen werden.
Die Antragsformulare und das Merkblatt sind über die Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz https://mwvlw.rlp.de verfügbar im Bereich Themen, Weinbau, Förderung und dann Umstrukturierung. Es wird empfohlen, den Antrag über das Weininformationsportal der Landwirtschaftskammer (WIP) EDV-technisch unterstützt auszufüllen auf https://wip.lwk-rlp.de. Werden Anträge über WIP gestellt, sind die aus dieser Anwendung erstellten Antragsformulare auszudrucken und fristgerecht bei der Kreisverwaltung einzureichen. Alle Bedingungen und Erläuterungen zur Antragstellung und Förderung sind dem Merkblatt zu entnehmen.
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