Zechbetrug nach Pizzeriabesuch
Der 35-jährige, spätere Beschuldigte begibt sich am Freitagabend, den 01.08.2025 gegen 20:00 Uhr in eine Ingelheimer Pizzeria und bestellt Speisen im Wert von rund 20EUR. Als ihm diese serviert werden sollen, hat er das Lokal bereits verlassen und erscheint erst rund eine Stunde später wieder, um seine vergessene Tasche abzuholen. Als die Herausgabe derselben an die Zahlung der nicht verspeisten Pizza geknüpft wird, verlässt der Beschuldigte die Pizzeria.
Der geschädigte Gastronom übergibt die Tasche schließlich der Polizei, welche anhand derer die Personalien des Beschuldigten feststellten kann. Weiterhin können noch Betäubungsmittel in der Tasche aufgefunden werden.
Gegen den Beschuldigten werden Ermittlungsverfahren wegen Zechbetrugs und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.
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