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Bauen & Wohnen • 7. Januar 2025

Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: Strom- und Heizkosten im Blick - Monatlicher ZÃ

(VZ-RLP / 07.01.2025) Jedes Jahr erwartet man gespannt die Jahresrechnung für Strom und Heizung. Wer etwa neue sparsame Haushaltsgeräte angeschafft hat, will natürlich den Erfolg auf der Verbrauchsabrechnung sehen. Wenn der Jahresverbrauch dann aber wider Erwarten nicht gefallen, sondern angestiegen ist, muss man sich auf die Suche nach den Energiefressern machen. Welche anderen neuen Geräte sind im Haushalt verwendet worden? Welche Geräte sind häufiger genutzt worden als im Vorjahr?

Wer immer über den Energieverbrauch informiert sein will, prüft regelmäßig die Zählerstände. So kann der Verbrauch dokumentiert werden und es können gegebenenfalls Anpassungen bei Nutzung und Geräteausstattung vorgenommen werden. Bei der unterjährigen Hochrechnung des Jahresverbrauchs ist zu berücksichtigen, dass der Stromverbrauch in den Sommermonaten nur leicht niedriger ist als in den Wintermonaten. Beim Heizungsverbrauch ist das natürlich anders. Hier helfen zur Orientierung die sogenannten Gradtagszahlen, die auf den Messungen des Deutschen Wetterdienstes beruhen. So entfallen 19 Prozent des Heizenergieverbrauchs auf die 6 Monate von April bis September. Im 20-jährigen Durchschnitt liegt der Heizenergieverbrauch nur für Januar und Februar in der Summe bei gut 30 Prozent des Jahresverbrauchs.

Wer seinen Strom- und Heizenergieverbrauch bewerten lassen will, kann dies in der persönlichen Energieberatung der Verbraucherzentrale tun.

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Der Energieberater hat am Freitag, den 07.02.25 von 14.00 – 17.00 Uhr Sprechstunde in der Kreisverwaltung Mainz-Bingen in Ingelheim, Georg-Rückert-Straße 11, EG in Raum 034. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Anmeldung unter 06132 787 2173.

Energietelefon der Verbraucherzentrale 0800 60 75 600 (kostenfrei) montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr, dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr

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