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Region • 3. November 2024

Wahl des Beirates für Integration und Migration

Das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft stärken und die Integrationspolitik fördern sind nur einige der Aufgaben des Beirates für Migration und Integration. Nach der fünfjährigen Amtszeit stehen am Sonntag, den 10. November Neuwahlen an. Aber wer darf eigentlich wählen, wie läuft die Wahl ab und was macht der Beirat für Migration und Integration?

Zunächst: Die Wahl findet ausschließlich per Briefwahl statt. Die Unterlagen wurden rund 38.500 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis automatisch zugeschickt. Wahlberechtigt sind alle ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner, Doppelstaatlerinnen und Doppelstaatler, Staatenlose, Eingebürgerte, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie deren Kinder, sofern sie am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Mainz-Bingen haben.

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Der Beirat für Integration und Migration setzt sich aus 13 gewählten Mitgliedern zusammen, die für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden. Zusätzlich können bis zu sechs Mitglieder aus dem Kreistag berufen werden, sodass die Gesamtzahl der Mitglieder maximal 19 beträgt. Dies ermöglicht eine diverse Vertretung der Interessen aller Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises, unabhängig von ihrem Hintergrund.

Der Beirat hat die Aufgabe, das gleichberechtigte Zusammenleben der im Landkreis wohnenden Menschen unterschiedlichster Nationalitäten, Kulturen und Religionen zu fördern und zu sichern. Außerdem unterstützt er den kommunalen Integrationsprozess. Er berät auch die Organe des Landkreises Mainz-Bingen hinsichtlich der Belange der Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund sowie bei Fragen der kommunalen Integrationspolitik. Zudem kann der Beirat zu allen Fragen, die seinen Aufgabenbereich betreffen, Stellungnahmen abgeben beziehungsweise angehört werden. Damit kann ein engagierter Beirat eine wichtige Stimme in der Kommunalpolitik sein.

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Für die neugewählten Mitglieder beginnt die Amtszeit Ende November. In den Beirat gewählt werden können alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Mainz-Bingen, unabhängig ihrer Herkunft. Die Personen müssen am Tag der Wahl mindestens 16 Jahre alt sein und ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Mainz-Bingen haben.

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Wer keine Wahlunterlagen erhalten hat, kann diese bei der jeweiligen Verbandsgemeinde oder Stadtverwaltung beantragen. Das Wahlergebnis steht voraussichtlich am Montagabend, den 11. November fest. Weitere Infos unter https://www.mainz-bingen.de.

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