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Schule • 17. Mai 2024

Kritik an Förderschulverordnung: Kreisbeigeordnete schreibt Brief ans Land

Was passiert, wenn Kinder nach dem 9. Schuljahr von einer Förderschule in eine Regelschule wechseln müssen, um das 10. Schuljahr zu absolvieren? Dies sieht die neue Förderschulordnung des Landes Rheinland-Pfalz unter anderem vor. Der Behindertenbeirat des Landkreises Mainz-Bingen diskutierte darüber mit Schulleitungen, Eltern, Interessensvertretungen und Pflegeinrichtungen. Einhellige Meinung im Kreistagssaal: Die Gefahr ist groß, dass die aus ihrer gewohnten Umgebung gerissenen Kinder dann den Anschluss verlieren und die Berufsreife nicht erlangen. „Das ist sehr bedauerlich. Wir haben an unserer Schule viele Kinder zur Berufsreife geführt und alle hatten anschließend eine Perspektive“, sagte Gaby Fichtner, Rektorin an der Albert-Schweitzer-Schule in Ingelheim. Dies werde den Kindern genommen.

In der Sitzung wurden Forderungen gestellt und Fragen formuliert, die die 2. Kreisbeigeordnete Almut Schultheiß-Lehn jetzt per Brief an Bildungsministerin Stefanie Hubig schickte. Die Forderungen sind dabei eindeutig:

- Die 10. Klasse an der Förderschule L soll ebenso bestehen bleiben, wie die Wahl zwischen Regelschule und Förderschule, um den Hauptschulabschluss erreichen zu können sowie das Gutachterverfahren zur Ermittlung des Förderbedarfs.

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- Jedes Kind soll die Ausstattung und Förderung erhalten, die es benötigt.

- Der ausgesprochene Ressourcenvorbehalt soll entfallen: Inklusion ist kein Sparmodell.

- Das uneingeschränkte Elternwahlrecht zwischen Inklusion und Förderschule soll über die gesamte Schullaufbahn bestehen bleiben.

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In dem umfangreichen Fragenkatalog fragt die Beigeordnete zudem danach, ob die Förderschule L aus wirtschaftlichen Gründen abgeschafft werden soll und ob die gestiegene Nachfrage nach Förderschulen dabei berücksichtigt worden ist. Wer von Eltern- und Schulseite an der Verordnung mitgewirkt hat, ist eine weitere Frage. Die Runde interessierte ebenfalls, ob der sonderpädagogische Zusatzbedarf von Kindern vom Ministerium anerkannt und bei der Verordnung ausreichend berücksichtigt wurde? Die wegfallende Begutachtung bei Schulbeginn, eine mögliche Forderung der Eltern nach einem Gutachten und die Grundlage für eine optimale Förderung ohne Gutachten sind ein weiterer Themenkomplex in dem Brief, ebenso die Frage, wie das Land den inklusiven Unterricht an Regelschulen angesichts des ausgesprochenen Ressourcenvorbehaltes gewährleisten und genügend Förder-Lehrkräfte gewinnen will.

„Die neue Förderschulverordnung lässt viele Fragen offen, wie künftig die Förderung beeinträchtigter Kinder gelingen soll“, sagte Almut Schultheiß-Lehn. Unterstützt wird sie dabei von Yvonne Bless, der Beauftragten für die Belange behinderter Menschen im Landkreis, die als Mutter eines beeinträchtigten Kindes auch aus eigenen Erfahrungen berichtet hat. Ebenso wie ein anwesender Vater, der die Politiker bat: „Schaut euch die Förderschulen an, so wie sie jetzt noch sind, bevor ihr sie zerstört. Diese Schulform ist die Rettung für unsere Kinder.“

Gemeinsam hoffen die Beigeordnete und die Beauftragte jetzt darauf, dass der Brief an die Ministerin zu einem Dialog führt, besonders im Hinblick darauf, dass bei der Sitzung des Behindertenbeirates trotz Einladung niemand vom Land anwesend war: „Das wurde insbesondere von den vielen Zuschauern, bestehend aus Elterninitiativen, Förderschul­lehrerinnen und -lehrern sowie Vertretern von Pflegeeinrichtungen sehr bedauert.“

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