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Umweltschutz • 7. Mai 2024

Untere Wasserbehörde: Keine Ablagerungen wie Holz und Grünschnitt ans Gewässer

Um das Risiko von Überschwemmungen zu mindern, müssen Ablagerungen wie Grünschnitt oder Holzlager von Gewässern ferngehalten werden. Denn ansonsten besteht die Gefahr, dass sie bei Hochwasser abgeschwemmt werden und sich an Engstellen wie Brücken oder Rohrdurchlässen verkeilen. Hierdurch kann das Gewässer bei Hochwasser frühzeitig ausufern und zu enormen Schäden führen. Darauf macht die Untere Wasserbehörde aufmerksam.

Generell gilt: Grünschnitt, Bauschutt, Holz und andere Abfälle dürfen nicht in oder am Gewässer entsorgt oder gelagert werden. Bei kurzzeitiger Lagerung sollte der Abstand zum Gewässer mindestens fünf bis zehn Meter betragen. Falls keine Möglichkeit besteht, einen Komposthaufen außerhalb des Überschwemmungsgebietes anzulegen, muss der Grünschnitt beim nächstgelegenen Wertstoffhof entsorgt werden.

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Vor allem innerhalb von festgesetzten Überschwemmungsgebieten – wie zum Beispiel an der Selz – besteht durch Ablagerungen und Uferbefestigungen ein erhöhtes Risiko. Deshalb müssen auch Uferverbauungen und Anlagen wie Stege und Hütten beseitigt werden.

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Auch darüber hinaus können Gewässeranliegerinnen und -anlieger einiges für ihr Gewässer tun. Für mehr Hinweise und Tipps empfiehlt die Untere Wasserbehörde das Informationsblatt der Gemeinnützigen Fortbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und Landschaftsentwicklung (GFG). Dieses findet man auf https://www.mainz-bingen.de in der Rubrik „Umwelt“ unter „Wasserwirtschaft“ und dann „Anlagen am Gewässer“.

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