Unfall unter Alkoholeinfluss zwischen Fußgänger und Pedelecfahrer
Am frühen Samstagmorgen kam es im Burgweg in Ingelheim nach einer Veranstaltung zu einem Verkehrsunfall zwischen einer Fußgängerin und dem Fahrer eines Pedelecs. Im Rahmen der Unfallaufnahme konnte bei dem 49 Jahre alten Gau-Algesheimer Atemalkoholgeruch festgestellt werden. Ein entsprechender Test ergab einen Wert von 1,51 Promille. Er wurde zur Dienststelle verbracht, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde.
Nach derzeitiger Rechtsprechung gilt ein Fahrrad-/ Pedelecfahrer ab einem Alkoholwert von 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig und macht sich strafbar. Bereits bei einem festgestellten Alkoholwert zwischen 0,3 und 1,59 Promille ist eine Strafbarkeit möglich, wenn eine so genannte "relative Fahruntüchtigkeit" vorliegt. Ein Fahrzeugführer ist dann relativ Fahruntüchtig wenn zu der Alkoholisierung eine sogenannte Ausfallerscheinung, wie z.B. das Fahren in Schlangenlinien oder die Verursachung eines Verkehrsunfalls hinzukommt.
Eine Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Führerscheinstelle ist ebenfalls möglich, wenn ein Radfahrer alkoholisiert am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt und sich hieraus Hinweise auf eine Nichteignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges ergeben.
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