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Ort: Kreis muss Privatfeuerwerke genehmigen
Region • 28. März 2023

Kreis muss Privatfeuerwerke genehmigen

Böller, Raketen und Feuerwerk – besondere Anlässe wollen besonders gefeiert werden. Und bei manchen Feiern sollen dabei auch die Funken sprühen. Wichtig ist jedoch: Wer ein privates Feuerwerk veranstalten will, muss sich dafür eine Ausnahmegenehmigung bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen einholen. Grundlage ist die Sprengstoffverordnung, die dem Abschießen von Raketen und Böllern enge Grenzen setzt.

Neu ist nun die Forderung, dass eine gültige Privathaftpflichtversicherung nachzuweisen ist, die für eventuelle Schäden aufkommt. Hierbei muss vorab geprüft werden, ob private Feuerwerke dabei abgesichert sind. Weiterhin notwendig ist eine Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers mit Flur und Flurstücksnummer, diese muss mindestens sechs Wochen vor der geplanten Veranstaltung vollständig bei der Kreisverwaltung vorliegen. Der genannte Zeitraum ist notwendig, da verschiedene Institutionen im Vorfeld ihr Einvernehmen erteilen müssen – darunter die Untere Naturschutzbehörde, die örtliche Feuerwehr, das Ordnungsamt oder die Bauverwaltung. Die Kosten für den Antrag beim Kreis liegen je nach Bearbeitungsaufwand zwischen 130 und 180 Euro. In Einzelfällen ist auch eine Vor-Ort-Besichtigung notwendig. Grundsätzlich gilt: In den Monaten Februar bis Juli sind prinzipiell nur geräuscharme Bodenfeuerwerke erlaubt. Bei erhöhter Brandgefahr gerade in den Sommermonaten wird grundsätzlich keine Ausnahmegenehmigung für private Feuerwerke erteilt.

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Auf Bitten der Ordnungsämter der Kommunen sind zudem die Zahl der Feuerwerkskörper und das Zeitfenster beschränkt. Demnach sind maximal zehn Feuerwerkskörper erlaubt, die gesetzliche Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr ist einzuhalten.

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Wird die Erlaubnis erteilt, muss das Feuerwerk in einem Mitteilungsblatt der jeweils zuständigen Gemeinde, Stadt oder Verbandsgemeinde veröffentlicht werden – dies ist spätestens zehn Tage vor der Veranstaltung bei der Kreisverwaltung nachzuweisen. Die Kosten hierfür muss der Antragsteller tragen. Aus Sicherheitsgründen werden örtliche Feuerwehr, Polizei und die entsprechende Kommune über die erteilte Genehmigung informiert.

Gewerbliche Feuerwerke sind weiterhin beim Gewerbeaufsichtsamt der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Mainz zu beantragen. Weitere Infos gibt es bei Rebekka Grotstollen von der Kreisverwaltung Mainz-Bingen unter der Telefonnummer 06132/787-5122 und auf der Website https://www.mainz-bingen.de unter dem Schlagwort Sprengstoffrecht.

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