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Bauen & Wohnen • 10. März 2023

Rauchwarnmelder installieren und überprüfen

Die Rauchmelderpflicht für privaten Wohnraum gilt seit 2016 deutschlandweit. In Rheinland-Pfalz endete die Nachrüstpflicht für bestehende Wohnungen bereits zum 12. Juli 2012. Sie gilt für vermieteten und ebenso für selbst genutzten Wohnraum.

In der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) heißt es: „In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind entsprechend auszustatten.“

Die Feuerwehr Ingelheim appelliert an alle Wohnungsbesitzer, ausreichend Rauchwarnmelder zu installieren und diese regelmäßig auf die Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Rauchwarnmelder können Leben retten oder den Brand- und Rauchschaden deutlich reduzieren, da der Brand frühzeitig festgestellt und in der Folge die Feuerwehr über die europaweite Notrufnummer 112 alarmiert werden kann.

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Bei einem Brand müssen stets folgende Daten mitgeteilt werden: Wer meldet (Name)? Wo brennt es (Straße, Hausnummer, Etage)? Sind eventuell noch Personen in der Wohnung? Gibt es Verletzte? Was brennt? Warten Sie auf Rückfragen, das Gespräch wird durch den Mitarbeitenden der Leitstelle beendet. Betroffene erwarten die Feuerwehr an der Straße und machen bitte durch eindeutiges Winken auf sich aufmerksam. Dadurch kann eine häufig aufwändige Suche nach dem Einsatzort verhindert und sichert so unter Umständen lebensrettende Zeit zum Wohle der Mitmenschen. (red.)

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