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Ort: Ingelheim sucht dringend eine Nachfolge für die Schiedsperson
Region • 12. Januar 2023

Ingelheim sucht dringend eine Nachfolge für die Schiedsperson

Stadt Ingelheim sucht dringend eine Nachfolge für die Schiedsperson des Schiedsamtsbezirkes I (Ingelheim-West und –Nord, Blumengarten, Sporkenheim)

 

Die Stadt Ingelheim sucht ab sofort eine Nachfolge für die Schiedsperson des Schiedsamtsbezirkes I, deren Sitz sich im Bürgerhaus Frei-Weinheim, Rheinstraße 236 in Ingelheim befindet.

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Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedsperson darin, festgefahrene Situationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen, dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs zu beenden. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder Sachbeschädigung.

 

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Die Schiedsperson sollte schreibgewandt sein, ausgeprägte Bereitschaft zum Zuhören sowie Freude und Geschick an und in der Verhandlungsführung haben. Sie sollte dazu fähig sein, den Streitparteien vorurteilsfrei, sachlich und besonnen zu begegnen. Außerdem sollte sie zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Amtsgeschäfte über einen ausreichenden Bildungsgrad sowie die erforderliche Zeit verfügen.

Als Organ der Rechtspflege muss die Schiedsperson in und außerhalb der Schlichtungsverhandlung stets unparteiisch sein.

Für ihr Amt werden die Schiedspersonen u.a. durch das Schiedsamtsseminar und regionale Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutsches Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. – BDS – hinreichend ausgebildet.

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Zur Schiedsperson soll nicht ernannt werden, wer das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und seinen Wohnsitz nicht im Schiedsamtsbezirk hat.

Wer infolge gerichtlicher Anordnung in der Befugnis, über sein Vermögen zu verfügen beschränkt ist oder wer das Amt eines Staatsanwaltes ausübt oder zur Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft bestellt ist, darf nicht zur Schiedsperson ernannt werden. Auch Personen, die als Rechtsanwalt zugelassen oder als Notar bestellt sind, sowie Personen, die die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben, oder die bei einem Rechtsanwalt oder Notar

beschäftigt sind oder in einem gleichwertigen und ständigen Dienst- oder Geschäftsverhältnis stehen, dürfen ebenfalls nicht zur Schiedsperson ernannt werden.

 

Die Schiedsperson wird vom Stadtrat auf die Dauer von 5 Jahren gewählt und der Direktorin des Amtsgerichtes Bingen zur Bestellung vorgeschlagen, durch die anschließend die Ernennung erfolgt.

 

Wer sich zur Ausübung des Amtes einer Schiedsperson in der Lage sieht und die zuvor dargestellten Voraussetzungen erfüllt, kann sich als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk I der Stadt Ingelheim am Rhein schriftlich bis zum 31.01.2023 beim Rechtsamt der Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein, Fridtjof-Nansen-Platz 1, 55218 Ingelheim am Rhein bewerben. Zu Auskünften rund um das Amt der Schiedsperson steht Ihnen der Mitarbeiter des Rechtsamtes, Herr Dieter Roos, (Tel. 782-151, Fax 782-235 oder E-Mail dieter.roos@ingelheim.de) gerne zur Verfügung.

 

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