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Ort: Ingelheim
Lokal • 31. Juli 2022

Betrunken mit dem Fahrrad gestürzt

Am späten Samstagabend (30.70.2022) stürzt ein 61 Jahre alter Gau-Algesheimer mit seinem Fahrrad in Frei-Weinheim und muss durch den Rettungsdienst versorgt werden. Durch die hinzugerufene Polizei wird festgestellt, dass er deutlich alkoholisiert ist, ein freiwilliger Atemalkoholtest ergibt einen Wert von 2 Promille. Gegen den alkoholisierten Radfahrer wird ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet und eine Blutprobe entnommen.

Nach derzeitiger Rechtsprechung gilt ein Fahrradfahrer ab einem Alkoholwert von 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig und macht sich nach § 316 StGB strafbar. Bereits bei einem festgestellten Alkoholwert zwischen 0,3 und 1,59 Promille ist eine Strafbarkeit nach § 316 StGB möglich, wenn eine so genannte "relative Fahruntüchtigkeit" vorliegt. Ein Fahrzeugführer ist dann relativ Fahruntüchtig wenn zu der Alkoholisierung eine sogenannte Ausfallerscheinung, wie z.B. das Fahren in Schlangenlinien oder die Verursachung eines Verkehrsunfalls hinzukommt.

Eine Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Führerscheinstelle ist ebenfalls möglich, wenn ein Radfahrer alkoholisiert am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt und sich hieraus Hinweise auf eine Nichteignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges ergeben.

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