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Schule • 4. Januar 2022

Förderung der außerschulischen Jugendbildung tritt in Kraft.

Neue „Richtlinie zur Förderung der außerschulischen Bildung“ im neuen Jahr
Zum ersten Januar 2022 tritt im Landkreis Mainz-Bingen die neue „Richtlinie zur Förderung der außerschulischen Jugendbildung“ in Kraft. Vertreterinnen und Vertreter aus dem Kreisjugendring und der Kreisjugendpflege hatten die Neufassung vorbereitet, der Jugendhilfeausschuss verabschiedete diese im Herbst.

Ziel der neuen Richtlinie ist es, die vielfältigen Angebote von Jugendgruppen und Jugendgemeinschaften sowie kommunaler und verbandlicher Jugendarbeit im Kreis Mainz-Bingen nachhaltig zu unterstützen. Im Mittelpunkt dabei stehen die Bedürfnisse der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Deshalb wurde beschlossen, die bereitstehenden Gelder zur Förderung der Jugendarbeit insgesamt zu erhöhen.

Dadurch konnten einige Förderbereiche und -kriterien dem derzeitigen Bedarf angepasst werden. Die wichtigsten Änderungen sind die Erhöhung des Beitrags für Teilnehmende an Kinder- und Jugendfreizeiten auf vier Euro sowie die ein höherer Zuschuss für pädagogisch Helfende mit einer Jugendleitercard (Juleica). Ebenfalls angehoben wird der Betreuungsschlüssel, um den steigenden aufsichtspflichtrelevanten Aspekten der Kinder- und Jugendaktivitäten gerecht zu werden. Auch die Mittel für Material wurden auf 75 Prozent der Kosten hochgesetzt, Freizeiten mit Übernachtung am Wohnort werden jetzt mit 2,50 Euro pro Tag und Teilnehmer gefördert. Besonders bezuschusst werden internationale Begegnungen mit Jugendlichen, die nun in die Projektförderung übergegangen ist.

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Weitere Infos gibt Anja Bachmann, Telefonnummer 06132/787-13240 oder per E-Mail: bachmann.anja@mainz-bingen.de.

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