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Region • 29. Juli 2026

Afrikanische Schweinepest: Bewegungsfreiheit zwischen Oppenheim und Guntersblum wird größer

Dank der jetzt fertiggestellten festen Schutzzäune zwischen Rhein und B9 hat sich die Bewegungsfreiheit im Oppenheimer Wäldchen sowie in den Bereichen Dienheim, Ludwigshöhe und Guntersblum vergrößert. Die bekannten Wege dürfen zu Fuß, mit Pferden oder Rädern genutzt werden, also auch die, die bisher ausdrücklich gesperrt waren. Fußgängertore eröffnen hier den Zugang. Auch der Hundestrand und der Zugang zur NATO-Rampe sind nun wieder offen. Weiterhin gilt jedoch das allgemeine Wegegebot und ein Betretungsverbot für die ausdrücklich mit Zäunen oder Verbotsschildern abgesperrten Bereiche.

„Zur Zeit prüfen wir mit dem Land Rheinland-Pfalz, ob ein sogenannter Rückstufungsantrag im Herbst 2026 bei der Europäischen Kommission erfolgversprechend sein kann. Absicht ist es, über einem Antrag die aktuelle Sperrzone II A zur Sperrzone I zurückzustufen. Dies würde weitere Erleichterungen für die Bevölkerung bedeuten“, sagte der Leiter des Mainz-Binger Veterinäramtes, Dr. Markus Wacker. Speziell für Landwirtschaft und Weinbau wäre dies eine spürbare Entlastung. Unter anderem könnten die Pflicht zur Drohnenbefliegung der landwirtschaftlichen Flächen vor der Ernte und Handelsbeschränkungen für Schweinehalter gelockert werden.

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Um dies alles zu erreichen, appelliert der Veterinäramtsleiter gemeinsam mit dem zuständigen Kreisbeigeordneten Erwin Malkmus an die Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen Gebieten, sich an die weiterhin geltenden Regeln zu halten. Beispiel Hundestrand: Damit dessen Öffnung dauerhaft bestehen kann, gilt auf dem Weg dahin weiterhin eine konsequente Leinenpflicht. Erst am Hundestrand selbst dürfen die Hunde wieder frei laufen. Auch dürfen die offenen Wege nicht verlassen werden und Fußgängertore sind unbedingt nach Durchgang wieder zu schließen. Auch wenn die erwähnte NATO-Rampe zwischen Dienheim und Ludwigshöhe jetzt für Fußgänger und Radfahrer zugänglich ist und für das Slippen nicht motorisierter Boote genutzt werden kann, bleibt das Slippen von Motorbooten und Jet-Skiern weiterhin verboten.

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Die jetzt im Einvernehmen mit der Stadt Oppenheim und der Verbandsgemeinde Rhein-Selz geöffneten Wege sind vor allem durch den Bau des festen Zaunes zwischen B9 und Rhein möglich geworden, der den bisherigen Elektrozaun zum größten Teil ersetzt. Der Festzaun ist auf der neuen Zauntrasse weit weniger vom Rheinpegel abhängig. Zudem hofft Dr. Markus Wacker, dass er nicht so oft und leicht beschädigt wird, wie der Elektrozaun, der in den nächsten drei Monaten nach und nach zurückgebaut werden soll: „Selbstverständlich wurden beim Festzaunprojekt die Belange des Tier,- Natur- und Artenschutzes im Konsens mit den berechtigten Belangen einer leider notwendigen Bekämpfung der ASP berücksichtigt. Auch Extremsituationen wie einer Flutkatastrophe wurde mit Fluchttoren, die bei drohender Flut den Wildtieren eine Flucht ermöglichen sollen, Rechnung getragen“, sagte der Veterinäramtsleiter. Der Zaun stehe deshalb nicht für zusätzliche Einschränkungen, sondern sei ein wichtiger Baustein auf dem Weg zurück zu einer möglichst normalen Nutzung der Wege, Flächen und Plätze.

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