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Region • 7. Mai 2026

Afrikanische Schweinpest: Trotz Erleichterungen bleiben Einschränkungen bestehen

– Betretungsverbot auf Nackenheimer Rheininseln

Zwischen Mainz-Laubenheim und Oppenheim/Guntersblum bleiben die Einschränkungen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest auch in diesem Sommer unverändert bestehen. „Uns ist bewusst, dass wir mit Zäunen und Verboten viele Freizeitaktivitäten in den Sperrzonen einschränken“, sagte Landrat Thomas Barth. „Aber dies ist notwendig, damit wir im September einen weiteren großen Schritt in Richtung ASP-freie Region gehen können.“

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Besonders im Fokus stehen dabei derzeit die Nackenheimer Rheininseln Sändchen und Kisselwörth, für die ein absolutes Vertretungsverbot besteht. Auf den Inseln leben derzeit rund 40 Wildschweine, die bejagt werden müssen, damit das Virus durch eventuell angeschwemmte Kadaver keinen weiteren Wirt findet: „Wir müssen dort ungestört jagen können, Grillpartys und ähnliches können wir deshalb hier nicht dulden“, sagte Veterinäramtsleiter Dr. Markus Wacker, der Kontrollen ankündigte. Um das Anlegen von Booten auf der nach Hessen zeigenden Seite zu verhindern, wird zum Beispiel die Wasserschutzpolizei ein Auge auf die Inseln haben.

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Ziel ist, dass der Landkreis Mainz-Bingen weiterhin ohne Funde von infizierten Wildschweinknochen oder -kadavern bleibt. Dann werden Rheinland-Pfalz und Hessen gemeinsam bei der Europäischen Kommission im September einen Rückstufungsantrag stellen mit dem Ziel, im südlichen Landkreis – so wie jetzt bereits im Norden geschehen – die Sperrzonen von „II A“ auf „I“ und von „I auf „ASP-frei“ zurückzustufen. Viele Erleichterungen wären dann möglich, aber das Wegegebot, die Anleinpflicht in kritischen Bereichen und die Zäune zur Eingrenzung der Bewegungsfreiheit für die Wildschweine bleiben weiterhin bestehen.

In einem Jahr, so die Hoffnung, könnte dann die ganze Region „ASP-frei“ sein. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass die beiden im März im Oppenheimer Wäldchen gefundenen älteren und stark verwitterten Knochen kein vermehrungsfähiges Virusmaterial mehr erhalten. Dies wird derzeit im Friedrich-Löffler-Institut untersucht. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor. Auch dürfen auf beiden Rheinseiten keine weiteren positiven Funde dazu kommen und erst recht kein positiver Kadaver angeschwemmt werden und auf den Rheininseln auf eine ASP-empfänglich Wildschweinpopulation treffen.

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„Wir waren bisher sehr erfolgreich mit unserer Arbeit und werden diesen Erfolg, den sich alle Beteiligten erarbeitet haben, nicht ohne zwingende Gründe oder zu früh und leichtfertig aufs Spiel setzen“, sagte Dr. Wacker weiter. Es sei immer klar und kommuniziert gewesen, dass die Restriktionen mindestens weitere zwei Jahre nach dem letzten positiven Fall bestehen bleiben. In dieser Phase befinde man sich gerade, sagte der zuständige Beigeordnete Erwin Malkmus, der auch einen Dank an die Unterstützer aussprach: Jäger, Verwaltungen der betroffenen Städte und Verbandsgemeinden, Ministerium, Naturschutzbehörden, Feuerwehren, Ingenieurbüros, Zaunbauer und Vereine, die mit viel Rücksicht auf die Situation ihre Aktivitäten teilweise zurückgefahren haben.

Hintergrund:

Seit 2024 gibt es in Rheinland-Pfalz 78 ASP-Fälle, davon 76 im Kerngebiet der Kreise Alzey-Worms und Mainz-Bingen. Um die Wanderung von Wildschweinen zu verhindern, wurden in Rheinland-Pfalz etwa 370 Kilometer Zäune gebaut, davon etwa 220 in Mainz-Bingen und Alzey-Worms. An den Autobahnen wurden die zunächst errichteten Elektrozäune mittlerweile weitgehend in 100 Kilometer feste Zäune umgebaut. An der B9 von Laubenheim in Richtung Oppenheim steht das noch bevor. Die Planungen werden jeweils mit den betroffenen Behörden, Landwirten, Jägern und Kommunen abgestimmt, um einvernehmliche Lösungen zu finden.

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