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Lokal • 21. November 2025

Fortführung der Kanalsanierungen in Ingelheim

In Fortführung der bereits im September 2022 begonnen Kanalsanierungen in der Stadt Ingelheim in den Stadtteilen Nieder- und Ober-Ingelheim werden nun im nächsten Abschnitt vor allem im Gebiet Ober-Ingelheim umfangreiche Sanierungsarbeiten und Reparaturen an der öffentlichen Kanalisation durchgeführt.

Hiervon sind vor allem folgende Verkehrsanlagen betroffen:

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Alemannenstraße, Altegasse, Am Ochsenborn, Am Plenzer, An der Burgkirche, Aufhofstraße, Bahnhofstraße (L 428), Burgunderstraße, Burgweg, Die Bein, Edelgasse, Gärtnerstraße, Gehauweg, Gotenstraße, Grabengasse, Hammergasse, Heimesgasse, Hinter der Ohrenbrücke, Im Brühl, Im Rheinweg, Jungfernpfad, Kreuzbergstraße, Kurzer Hornweg, Mainzer Straße (L 419), Marktplatz, Neuweg (L 428), Obere Froschau, Obere Gärtnerstraße, Oberer Schenkgarten, Oberer Zwerchweg, Ohrenbrücke, Rinderbachstraße, Ringgasse, Schulstraße, Schützenpfad, Selztalstraße, Stiegelgasse, Untere Froschau, Unterer Schenkgarten, Unterer Zwerchweg, Waldeckstraße, Westerhausstraße.

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Weitere Straßenzüge sind mit kleineren Sanierungsarbeiten betroffen.

Die Sanierungsarbeiten erfolgen vorwiegend in grabenloser Bauweise, das heißt, es müssen mit verschiedenen Fahrzeugen nur die einzelnen Kontrollschächte angefahren werden, um die Sanierungen durchzuführen. Dabei werden durch die Anwendung von Robotertechnik und einem sogenannten „Schlauchliningverfahren“ die Straßenkanäle ertüchtigt, sodass für die Anwohner*innen nur geringe Einschränkungen im Gebrauch von Toiletten, Waschmaschinen und so weiter entstehen. Die Information hierüber erfolgt dabei an den jeweiligen Arbeitsstellen rechtzeitig vor Ort durch das ausführende Bauunternehmen.

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Bei der beschriebenen Arbeitsweise ist es unumgänglich, dass die betroffenen Bereiche mehrere Male von verschiedenen Arbeitskolonnen angefahren werden.

Die Sanierungen werden in Form von Tagesbaustellen an den jeweiligen Arbeitsstellen durchgeführt, der Fahrzeugverkehr wird möglichst mit halbseitiger Sperrung geregelt. Wo dies nicht möglich ist, erfolgen die Arbeiten in den Tagesrandzeiten mit Ampelregelungen oder mit Vollsperrungen. In seltenen Fällen ist es unumgänglich, die Arbeiten in den Nachtstunden durchzuführen, wobei mit Lärmbelästigungen zu rechnen ist.

Insgesamt sind die Einschränkungen für die Anlieger*innen und Verkehrsteilnehmer*innen im Vergleich zu Reparaturen in herkömmlicher offener Bauweise jedoch wesentlich geringer. Die Arbeiten beginnen am 24. November 2025 und werden voraussichtlich bis Ende 2026 abgeschlossen sein, sofern die Witterung ein kontinuierliches Arbeiten zulässt.

Die Stadt Ingelheim hat rückwirkend zum 1. Januar 2020 auf das System der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge umgestellt. Dabei wurden unter anderem die Abrechnungseinheiten „Ober-/Nieder-Ingelheim“ und „Westlich der L428“ gebildet. Wiederkehrender Straßenausbaubeitrag bedeutet, dass alle in dieser Abrechnungseinheit gelegenen Grundstücke für die Investitionskosten im Abrechnungsgebiet herangezogen werden, die jeweils in einem Kalenderjahr kassenwirksam geworden sind. Dies sind zum Beispiel Kosten für die Erneuerung der Beleuchtung, der Fahrbahn, des Gehweges oder des Kanals. Somit wird auch ein Teil der Kosten für die oben aufgeführten Kanalbaumaßnahmen auf alle Anlieger*innen im Abrechnungsgebiet umgelegt. Die Beitragserhebung erfolgt in der Regel alle zwei bis drei Jahre. Weitere Details hierzu gibt es unter https://www.ingelheim.de/ausbaubeitraege. Fragen beantworten zudem die zuständigen Sachbearbeiter*innen Sabrina Aurin (Telefon 06132 782-234), Christine Tittel (Telefon 06132 782-299) und Anna Voigtländer (Telefon 06132 782-270) bei der Stadtverwaltung Ingelheim. Fragen können auch per E-Mail unter beitraege@ingelheim.de eingereicht werden.

Für Informationen zum Bauablauf steht beim Abwasserzweckverband „Untere Selz“ (AVUS) Herr Abduljawad Salloum, telefonisch unter 06132 79094-75 oder per E-Mail unter abduljawad.salloum@avus-ingelheim.de, zur Verfügung.

Die Stadt Ingelheim und der AVUS bitten um Verständnis für die mit der Maßnahme verbundenen Unannehmlichkeiten und Behinderungen.

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