ASP: Vorgaben und Einschränkungen muessen weiter bestehen bleiben
Die seit einem halben Jahr bestehenden Einschränkungen durch die Afrikanische Schweinepest sind leider immer noch nötig: „Die Kreisverwaltung ist sich dessen bewusst, dass die derzeitige Situation für die Menschen speziell in Oppenheim Einschränkungen im Alltag mit sich bringt. Aber um das Virus so schnell wie möglich in den Griff zu bekommen, müssen dies Einschränkungen leider sein“, sagte der für das Veterinäramt zuständige Beigeordnete Erwin Malkmus. Er reagierte damit auf offenbar weiterhin bestehende Unsicherheiten in der Bevölkerung und auf die öffentlichen Forderungen auch aus dem Stadtrat, das Wäldchen wieder zu öffnen: „Veterinäramtsleiter Dr. Markus Wacker und ich haben dem Stadtrat in der Sitzung im Dezember ausführlich erläutert, warum wir welche Schritte gehen müssen und sind bereits auf jeden Punkt der Resolution eingegangen. Eine schriftliche Antwort ist daher nicht mehr nötig“, sagte Erwin Malkmus.
Der Beigeordnete plädiert dafür, dass die öffentlichen Stellen in den betroffenen Gebieten vielmehr darauf hinwirken sollen, dass die verschiedenen Vorgaben eingehalten und die Zäune zur Absperrung nicht beschädigt werden. „Nur wenn alle mitmachen, kann die Seuche wirksam bekämpft und können die Einschränkungen irgendwann ganz aufgehoben werden“, unterstützt ihn Dr. Markus Wacker. Er erläutert zudem erneut einen Blick auf die aktuelle Lage rund um die Afrikanische Schweinepest mit folgendem FAQ:

Wie viele mit der Afrikanischen Schweinepest infizierte Wildschweine wurden mittlerweile gefunden?
45

Wann war der letzte Fund?
Zwischen den Jahren wurden einige Wildschweinkadaver gefunden, die allerdings nicht mehr untersuchungsfähig waren. Die Möglichkeit, dass diese Tiere ebenfalls an ASP verendet sind, ist aber gegeben.

Wenn es so lange keinen klaren ASP-Fund mehr gegeben hat, warum können die Absperrungen zum Beispiel im Oppenheimer Wäldchen nicht aufgehoben werden?
Die vergangenen Wochen haben mit den Funden von sehr vielen infizierten Wildschweinen in den benachbarten hessischen Landkreisen gezeigt, dass die Seuche in unserer Region noch höchst dynamisch und aktiv ist. Die Schritte, die beim Auftreten der Afrikanischen Schweinepest eingeleitet werden müssen, unterliegen epidemiologischen Vorgaben, die europaweit von Fachleuten entwickelt wurden. Die Erfahrungen in anderen Regionen zeigen, dass die Seuche erst nach zwei Jahren ohne Fund als eingedämmt gelten kann.
Warum sind die Absperrungen im Oppenheimer Wäldchen und die Anleinpflicht überhaupt notwendig?
Aus zwei Gründen: Einerseits sollen die im Wald lebenden Wildschweine nicht aufgeschreckt und vertrieben werden. Denn dann besteht die Gefahr, dass die Seuche durch infizierte Tiere in andere Regionen weitergetragen wird und die ASP nicht eigedämmt werden kann. Ebenfalls ist es so, dass das Virus auch etwa auf Totholz oder auf dem Boden sehr widerstandsfähig ist. Wenn dann beispielsweise Hunde frei umherlaufen besteht die Gefahr, dass sie das Virus aufnehmen und damit aus der Kernzone heraustragen.
Die Afrikanische Schweinepest hat auch eine wirtschaftliche Dimension. In den Zonen gelten strenge Regeln für Schweinehalter und Metzgereien sowie für den Verbrauch und den Verkauf von Wildschweinfleisch. Die Betroffenen halten strenge und teure Biodiversitätsvorgaben ein und leisten so ihren Beitrag, um die Seuche einzudämmen.
Müssen die Einschränkungen die kompletten zwei Jahre komplett aufrechterhalten werden?
Selbstverständlich prüft das Veterinäramt ständig und immer wieder, ob die Vorgaben noch verhältnismäßig sind. Zudem gibt es einen konstruktiven Austausch mit vielen Vereinen, speziell in Oppenheim. Daher ist der Vereinsbetrieb auch nie vollständig eingestellt, sondern vielmehr einvernehmlich auf das unvermeidbare Maß eingeschränkt worden.
Wozu stehen überall Elektrozäune?
Der Rhein ist für die Wildschweine leider keine Grenze. Sie durchqueren den Fluss problemlos. Wanderbewegungen der Wildschweine müssen daher weiterhin durch Absperrungen und Zäune eingeschränkt werden. Diese Strategie verfolgen sowohl Rheinland-Pfalz als auch das Land Hessen, wo ebenfalls frühzeitig Zonen mit Zäunen abgesperrt worden sind. Teile des Gebietes in Hessen sind wegen der dortigen Sumpflandschaft jedoch nicht abzuzäunen. Zudem gibt es leider auf unserer Seite des Rheins Vandalismus an den Zäunen, was den Austausch von Wildschweinen begünstigt und damit den Kampf gegen die ASP behindert.
Warum steht der Kadaver-Container auf der Festwiese, direkt neben dem Waldkindergarten?
Diese Fläche wurde von der Kreisverwaltung in Absprache mit der Stadt und der Verbandsgemeinde Oppenheim im Sommer ausgewählt. Es ist grundsätzlich wichtig, dass der Container im Kerngebiet steht, da es epidemiologisch gefährlich ist, oft einzelne infizierte Tiere und damit das Virus aus der Kernzone heraus zu transportieren. Dies muss in eigens abgesicherten Transporten geschehen, die dann direkt zu einer speziellen Deponie gefahren und dort verbrannt werden.
Bei dem Container handelt es sich um einen Kühlcontainer, weshalb auch Strom und Wasseranschlüsse nötig sind. Zudem ist der Behälter mit Bauzäunen und großen Bannern abgeschirmt, sodass es weder zu Geruchsbelästigungen noch zu optischen Belästigungen kommt. Wie in der Stadtratssitzung im Dezember bereits zugesagt, wird eine Verlagerung des Containers derzeit geprüft. Dazu stehen Stadt, VG Rhein-Selz und Kreisverwaltung bereits längst im Gespräch.







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