SamstagSa., 13. Dezember 2025
Ingelheim, 7 °C Nebel.
Copyright/Quelle Bilder:
Lokal • 13. Januar 2025

Diebstahl auf dem Friedhof

Friedhöfe sind Plätze der Ruhe, des Insichkehrens, des Nachdenkens. Sie haben sich im Laufe der Geschichte stark verändert. Waren einst Grabstätten nur einer kleinen Oberschicht vorbehalten, änderte sich dies mit dem aufkommenden Christentum. Zwar gab es keine Unterscheidung mehr zwischen vermögend und arm, aber zwischen Christ und Nicht- Christ. Die Kirche entschied darüber, wer wo beerdigt werden sollte. Aus Frankreich kam im 18. Jahrhundert die Idee, Friedhöfe in kleine Parkanlagen umzugestalten. Gräber wurden geschmückt, Grabmonumente in unterschiedlichster Form kamen in Mode, und der eigentliche Friedhof verwandelte sich in eine Parklandschaft mit Bäumen, Blumen und Bänken. Heute sind Friedhöfe in kommunaler Trägerschaft. In Deutschland werden Gräber gepflegt und geschmückt, Angehörige von Verstorbenen finden dort Möglichkeiten Abschied zu nehmen und Erinnerungen zu pflegen. An bestimmten Tagen im Jahr – das können persönliche Daten wie Geburtstage, Todestage, Jubiläen etc. sein – oder auch öffentliche Trauertage wie Totensonntag – gehen viele Hinterbliebene auf Friedhöfe um der Verstorbenen zu gedenken.

Umso schlimmer ist es, wenn man dann feststellen muss, dass Grabschmuck entwendet wurde. Eigentlich ist es unvorstellbar, dass jemand einen solch dreisten Diebstahl begeht.

In Ingelheim ist dies jetzt auf dem kommunalen Friedhof in der Rotweinstraße geschehen. Angehörige haben festgestellt, dass ein Gesteck, das sogar selbst gebastelt worden war, nicht mehr auf der Grabplatte stand. Dabei ging es weniger um den materiellen Schaden, als um die Tatsache, dass hier jemand respektlos ein Grab bestiehlt. Was muss in den Köpfen von Menschen vorgehen, die noch nicht einmal vor der Totenruhe zurückschrecken?

Nach § 168 Strafgesetzbuch handelt es sich um den Straftatbestand der Störung der Totenruhe wenn jemand „eine öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort schimpfenden Unfug verübt“. Eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe können die Folgen sein.

Bleibt zu hoffen, dass der Dieb oder die Diebin im Nachhinein Reue verspürt und das Gesteck zurück bringt.

Auch interessant

Schnupperselbstbehauptungskurse im Yellow

Im Rahmen der Aktionswoche „Schieb den Gedanken nicht weg - Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt“ in der ersten Maiwoche, bietet das Jugend- und Kulturzentrum Yellow Sc...
Spendenübergabe an Hospiz Sophia

Boehringer Big Band und Dan Tanner spenden Euro 5.000 aus Konzerterlös Am 8. November 2024 lauschten ca. 800 Besucherinnen und Besucher in der kING einem Konzert, zu dem die Boehringer Big Band u...
Angriff aus der Luft: Greifvogel attackiert Fahrradfahrer

Am Montag, den 23.06.2025, gegen 18:00 Uhr befuhr ein 55-jähriger Mainzer mit seinem Rennrad die K17 aus Richtung Engelstadt kommend in Richtung Nieder-Hilbersheim. Kurz vor dem Ortseingang Nieder...
END