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Lokal • 2. April 2024

Geparktes beschädigtes Fahrzeug auf einem Parkplatz eines Supermarktes hat strafrechtliche Folgen f

Am Samstag, den 30.03.2024, gegen 14:00 Uhr meldete ein Zeuge persönlich der Polizeiinspektion Ingelheim ein stark beschädigtes Fahrzeug auf dem Parkplatz eines Supermarktes in Gau-Algesheim.

Vor Ort konnten die Polizeibeamten das Fahrzeug mit einer stark deformierten Motorhaube und gesplitterten Windschutzscheibe vorfinden. Ein Fahrzeugführer befand sich nicht vor Ort. Um eine mögliche Gefährdung für den Fahrzeugführer auszuschließen, konnte der Fahrzeugführer polizeiliche Ermittlungen an seiner Arbeitsstelle in Gau-Algesheim aufgesucht werden. Hier räumte der 34- Jährige ein, dass er das Fahrzeug vor ein paar Tagen dort abgestellt habe. Die Beschädigungen konnte er den Polizeibeamten schlüssig erläutern. Allerdings stellte sich während der polizeilichen Maßnahmen heraus, dass der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Daraufhin räumte der Fahrzeugführer ein, am heutigen mit einem anderen Fahrzeug die Arbeitsstelle aufgesucht zu haben. Ebenfalls konnten bei dem 34-Jährigen körperliche Auffallerscheinungen festgestellt werden, die auf einen möglichen Betäubungsmittelkonsum hindeuteten. Den Konsum von Betäubungsmittel räumte der 34-jähre auch ein, sodass er zwecks Entnahme einer Blutprobe mit auf hiesige Dienststelle verbracht wurde. Den Fahrzeugführer erwarten nun mehrere Strafanzeigen.

In diesem Zuge möchte die Polizei auf die Teillegalisierung von Cannabis ab den 01.04.2024 hinweisen.

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Das Führen eines Kraftfahrzeuges unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln ist und bleibt weiterhin verboten auch mit der Einführung der Teillegalisierung von Cannabis.

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