Landrat weist anonyme Kritik zurück: Optimierungen im Rettungsdienst bringen Vorteile für viele Me
– Neuordnung zieht berufliche Veränderungen nach sich
Die in einem Zeitungsartikel geäußerte anonyme Kritik an den geplanten Vorhalteänderungen im Rettungsdienstbereich Mainz weist die Rettungsdienstbehörde zurück. „Das, was hier gerade durch das Team der Rettungsdienstbehörde optimiert wird, ist auch in Rettungsdienstgesetzen anderer Länder ein vorgesehener sinnvoller kontinuierlicher Optimierungsprozess, der sich bewährt hat“, sagt Behördenleiter Landrat Thomas Barth.
Der Landrat sieht die Kritik vor allem in persönlichen Motiven begründet: „Ich habe absolutes Verständnis dafür, dass persönliche Veränderungen Herausforderungen mit sich bringen und nie einfach sind. Aber hier geht es um optimierte Patientenversorgung in der Fläche. Es hat nie jemand bestritten oder verschwiegen, dass sich berufliche Rahmenbedingungen durch neue Dienstpläne und Einsatzorte für einzelne im Rettungsdienst Beschäftigte ändern. Im Gegenteil, das wurde sehr offen und deutlich im Kreistag kommuniziert.“
Der Landrat hält es zudem für fahrlässig, wenn angesichts der bestehenden ungleichen Versorgung im Rettungsdienstbereich die jetzt vorgestellten Verbesserungen nicht umgesetzt würden, die von den viele Jahre selbst im Rettungsdienst aktiven Experten erarbeitet wurden: „Diese sind, und das ist hoffentlich aus der Kreistagspräsentation sehr deutlich geworden, nicht über Nacht entstanden, sondern sehr wohl überlegt und unter Berücksichtigung aller notwendigen Variablen entwickelt worden.“
Landrat Thomas Barth wies zudem darauf hin, dass keineswegs alle Rettungsdienstmitarbeitende sich der anonymen Kritik anschließen würden, wie in dem Artikel suggeriert: „Nach dem Vortrag im Kreistag habe ich unterstützende und verständnisvolle Zustimmung von anwesenden Rettungsdienstlern bekommen. So schlecht können unsere Vorschläge, die zudem nach Inkraftsetzung und Erprobung – wie ebenfalls angekündigt – evaluiert und selbstverständlich bei Bedarf nachgebessert und angepasst werden, also nicht sein.“
Der Ärztliche Leiter Rettungsdienst (ÄLRD), Dr. Carsten Lott, rückt zudem einige der in der Kritik geäußerten falschen Aussagen und Interpretationen gerade: Nach der Fahrzeugverschiebung nach Gau-Bickelheim bleibt beispielsweise im Stadtgebiet ein Rettungswagen (RTW) 24 Stunden und zusätzlich ein weiterer RTW tagsüber 12 Stunden aktiv. In den Außenbereichen in Gensingen und Münster-Sarmsheim sind zudem zwei weitere RTW stationiert, die ebenfalls in Bingen eingesetzt werden – auch nachts. Der RTW aus Bingen-Stadt rückt durchschnittlich 2,2 mal pro Nacht aus und nicht wie in dem Presseartikel erwähnt acht mal. Dabei hat er eine durchschnittliche Einsatzzeit von 74 Minuten.
Auf die gesamte Fläche gesehen, wird sich die Zielerreichung durch die Verlegung künftig deutlich verbessern. Denn ein von den Kritikern nicht beachteter Aspekt: Aktuell werden im Einzugsbereich des neuen Standortes in Gau-Bickelheim etwa 11.000 Notfalleinsätze pro Jahr gefahren – zum Großteil mit Fahrzeugen aus dem Raum Bingen. Da diese künftig nicht mehr die besagten 15 Minuten von Bingen zum Einsatzort rund um Gau-Bickelheim fahren müssen, verkürzt sich die Fahrzeugbindung um bis zu 2750 Stunden pro Jahr – und damit um 7,5 RTW-Stunden pro Tag.
Zuletzt ordnet der ÄLRD die Umwandlung des Heilig-Geist-Hospitals in Bingen für den Rettungsdienst ein. Fakt ist: Die Notaufnahme wird nicht geschlossen, das ist bekannt und auch klar. Sie ist künftig aber nur noch für niedrigschwellige Erkrankungen geöffnet – und dies 24 Stunden lang. Fakt ist aber auch, und das ist für den Rettungsdienst letztlich relevant: „Bereits vor Beginn der Transformation in der Klinik wurden rund zwei Drittel der Patienten aus dem Einzugsbereich des HGH nicht nach Bingen gebracht – somit ist der Effekt der jetzt vorgenommenen Umwandlung auf den Rettungsdienst gering“, sagte Dr. Carsten Lott, der zudem darauf hinweist: „Wir haben zuletzt im Kreistag, auch und gerade in Richtung der engagierten Mitarbeiterschaft der Sanitätsorganisationen, zur offenen Kommunikation aufgerufen. Dazu stehen wir und uns ist nicht bekannt, dass ein sachlich fundierter kritischer Diskurs zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führt, wie es in dem Artikel dargestellt wird. Allerdings sollten die Diskussionen nicht auf Emotionen, sondern auf Fakten beruhen und lösungsorientiert sein.
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