Lokal • 21. Februar 2021
Überbrückungshilfe III
Ab Januar startet die Überbrückungshilfe III
Bereits seit Januar hat die Bundesregierung das Überbrückungsgeld III festgesetzt. Die Details hierzu und die Antragsstellung werden gegenwärtig vom Bund programmiert.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung zugesagt, dass der Einzelhandel den Wertverlust von Wintersaisonware als Kostenposition in der Überbrückungshilfe III ansetzen kann.
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unter https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
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