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Ort: Ingelheim
Lokal • 18. Februar 2021

Ingelheim -Deiche nicht betreten

Hochwasser – Deiche nicht betreten

Das Hochwasser im Rhein wird noch einige Tage andauern, mit der Folge, dass die Rheindeiche über längere Zeit einer hohen Belastung standhalten müssen. Die Stadtverwaltung Ingelheim informiert darüber, dass die Deiche bei Hochwasser nicht betreten werden dürfen. Grundlage des Betretungsverbots ist die Rheindeichordnung. Der Deich ist ein Erdbauwerk, das bei anstehendem Hochwasser aufweicht. Die Ordnungsdezernentin Dr. Christiane Döll erläutert dazu: „Jede unnötige Belastung wie Radfahren oder Betreten ist daher im Hochwasserfall für den Deich schädlich, da die Graswurzeldecke, die den eigentlichen Schutz des Erdbauwerkes vor Erosion (Strömung, Wellenschlag etc.) darstellt, geschädigt wird.“

Eine Zuwiderhandlung gegen das Betretungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Stadtverwaltung appelliert an alle, das Betretungsverbot einzuhalten, auf das mit Hinweisschildern an den Auf-und Abgängen der Deiche hingewiesen wird. Zudem soll auch das Deichhinterland nicht bevölkert werden. Infolge des Hochwassers kommt es zu einer Verdrängung des Wildes und der verbleibende Lebensraum soll nicht durch Spaziergänger und Radfahrer gestört werden. Die Erfahrung zurückliegender Hochwasser zeigt, dass Tiere infolge dieser Verdrängung auch versuchen, die Autobahn A60 zu queren. Demzufolge ist in dem betroffenen Autobahnabschnitt im Bereich Ingelheim und Bingen die Geschwindigkeit in beide Fahrtrichtungen auf 60 Kilometer pro Stunde reduziert.

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Bild: Archiv

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