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Lokal • 15. Mai 2024

Technischer Fehler bei den Briefwahlunterlagen

Etwas irritiert war ich heute schon, als zum zweiten Mal Briefwahlunterlagen in meinem Briefkasten lagen. Sollte die Stadt hier einen Fehler gemacht haben? Ich hatte meine Unterlagen bereits ausgefüllt und letzte Woche zur Post gegeben. Doppelt ausfüllen? Geht gar nicht, dachte ich. Das würde eine Straftat bedeuten und das Wahlergebnis verfälschen.

Also öffnete ich den dicken Umschlag und erhalte auch prompt die Antwort auf die erneute Verschickung der Unterlagen. Auf einem DIN A4 Bogen teilt die Stadt Ingelheim dem sehr geehrten Wähler bzw. der sehr geehrten Wählerin mit, dass aufgrund „eines technischen Fehlers der Wahlschein für ungültig erklärt werden musste“. Wer seine Briefwahlunterlagen noch besitze, solle diese vernichten.

Für den Fall, dass man – so wie ich – die Briefwahlunterlagen bereits zurückgesandt hatte, darf man sein Wahlrecht noch einmal ausüben. Die bereits erfolgte Stimmabgabe sei ungültig.

Für die Rücksendung dürften nur die neuen Unterlagen genutzt werden. Man entschuldigt sich von Seiten der Stadt über „die Unannehmlichkeiten“. Worin der „technische Fehler“ nun genau bestanden hatte, ist mir nach dem Lesen des Blattes allerdings immer noch nicht klar. Nur gut, dass man den Fehler rechtzeitig entdeckt hatte.

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