Trunkenheit im Straßenverkehr
Am Wochenende wurden auf der PI Ingelheim zwei Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet.
Im ersten Fall befuhr ein 25-jähriger Heidesheimer am Samstag um 00:28 Uhr mit seinem Roller die Landstraße aus Richtung Heidesheim kommend in Richtung Ingelheim. Nachdem der Roller auf halber Strecke den Geist aufgegeben hatte, schob der 25-jährige in der Dunkelheit den Roller auf der Landstraße weiter. Im Rahmen der Verkehrskontrolle pustete der Heidesheimer 1,55 Promille. Darüber hinaus stand er unter Betäubungsmitteileinfluss und führte den Roller ohne Fahrerlaubnis.
Im zweiten Fall führte am Samstag gegen 21:00 Uhr ein 29-jähriger Ingelheimer seinen PKW im alkoholisiertem Zustand in Frei-Weinheim. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,44 Promille. Daraufhin wurde ihm die Weiterfahrt untersagt und der Führerschein beschlagnahmt.
In beiden Fällen wurden den Fahrern zudem eine Blutprobe entnommen.
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