DonnerstagDo., 18. April 2024
Ingelheim, 8 °C Heiter.
Copyright/Quelle Bilder:
Anzeige
Ort: Ingelheim
Lokal • 13. August 2022

Hygienebelehrungen im Gesundheitsamt

Hygienebelehrungen im Gesundheitsamt – jetzt auch online und ortsunabhängig

Wer im Lebensmittelgewerbe, in der Gastronomie oder in Großküchen arbeiten möchte, hat besonders auf die Hygienebestimmungen nach dem Infektionsschutzgesetz (lfSG) zu achten. Darin geregelt ist, dass Berufseinsteiger vor der erstmaligen Ausübung ihrer Tätigkeit eine entsprechende Bescheinigung durch das Gesundheitsamt nachweisen müssen. Dafür ist die Teilnahme an einer sogenannten Hygienebelehrung notwendig. Im Mainz-Binger Gesundheitsamt wurden diese Belehrungen bislang ausschließlich in den Räumen vor Ort angeboten – ab dem 15. August ist dies auch online und damit ortsunabhängig möglich.

Anzeige

„Wir sind froh, dieses neue Tool anbieten zu können. Es unterstützt unser Gesundheitsamt dabei, schnell und unkompliziert auf die Nachfrage zu reagieren. Gleichzeitig können die Bürgerinnen und Bürger die Belehrung am Ort ihrer Wahl absolvieren“, so Landrätin Dorothea Schäfer. Unterstützt wird der neue Online-Modus durch das Technologiezentrum Glehn (TZG), die Belehrung dauert rund 45 Minuten und steht in verschiedenen Sprachen bereit. Sie schließt ab mit dem sofortigen Abruf der Schulungsbescheinigung. Wichtig: Für die Schulung fällt eine Gebühr in Höhe von 30 Euro an.

Anzeige

Wer sich für die digitale Belehrung anmelden möchte, kann sich auf https://www.mainz-bingen.de in der Rubrik „Gesundheit & Hygiene“ und dann „Belehrung Infektionsschutzgesetz“ einen Termin reservieren. Hier sind auch Antworten auf wichtige Fragen aufgeführt. Termine werden hierbei montags bis freitags von 8 bis 20.30 Uhr sowie samstags von 9 bis 15.30 Uhr angeboten.

Auch besteht weiterhin die Möglichkeit von Gruppenbelehrungen bei größeren Gruppen ab 15 Personen direkt vor Ort durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In diesem Fall ist eine Kontaktaufnahme über die E-Mail-Adresse Belehrungen@mainz-bingen.de erforderlich. Ebenso erfolgen die Einzelbelehrungen im Gesundheitsamt selbst, sollten Personen zum Beispiel nicht über die entsprechende Technik verfügen oder sofern eine Gebührenbefreiung benötigt wird.

Anzeige

Auch interessant

END