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Aktuelles • 29. April 2021

19. CoBeLVO: Lockerungen für vollständig geimpfte Personen

19. CoBeLVO: Lockerungen für vollständig geimpfte Personen:
Gute Neuigkeiten für vollständig Geimpfte: Die 19. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (19. CoBeLVO) sieht in § 1 Abs. 9 für diese Personengruppe Lockerungen im öffentlichen Leben vor. Mit der neuen Landesverordnung entfällt für vollständig geimpfte, symptomlose Personen die Testpflicht für alle Bereiche, bei denen aktuell ein Test gefordert ist. Dies betrifft etwa den Einzelhandel, den Sportbereich und die Wahrnehmung von bestimmten Dienstleistungen, wie beispielsweise den Friseurbesuch.

Vollständig ist der Impfschutz aber erst dann, wenn nach der letzten Impfung, die nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission für ein vollständiges Impfschema erforderlich ist, 14 Tage vergangenen sind. Weitere Voraussetzungen: Es dürfen keine typischen Krankheitssymptome wie Husten, Fieber, Schnupfen, Geruchs- oder Geschmacksverlust vorhanden sein. Das Vorliegen des vollständigen Impfschutzes muss dem Betreiber der Einrichtung schriftlich oder elektronisch nachgewiesen werden.

Aktuell plant der Bund, das Thema bundeseinheitlich zu regeln. Sobald die entsprechende Verordnung in Kraft ist löst sie das Landesrecht ab.

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Bildquelle: Pixabay

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