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 • 9. Mai 2021

Corona in Rheinland-Pfalz - Rückblick - Teil VI - Juni 2020

Corona in Rheinland-Pfalz – Rückblick – Teil VI - Juni 2020:
Die Landesregierung hat sich die Kritik und Ermahnungen des Handelsverbandes scheinbar zu Herzen genommen. In der 9. Corona-Bekämpfungsverordnung, mit Gültigkeit ab dem 10. Juni 2020 sind folgende Änderungen, insbesondere für den Handel veröffentlicht worden:

1. Es gilt eine Begrenzung auf eine Person pro 10 qm Verkaufs- oder Besucherfläche (Personenbegrenzung). Die vorherige gestaffelte Anzahl der Personenbegrenzung fällt weg, was eine Verbesserung für die Händler darstellt.

2. Veranstaltungen im Freien sind nun bis zu 250 Personen unter Beachtung der notwendigen Schutzmaßnahmen zulässig.

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3. Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind mit bis zu 75 Personen unter Beachtung der notwendigen Schutzmaßnahmen zulässig.

4. Bei Gastronomiebetrieben (auch den Handelsgastronomiebetrieben) ist der Bar- und Thekenbetrieb für den Verkauf und die Abgabe von Speisen und Getränken nunmehr erlaubt. Der Verzehr erfolgt jedoch lediglich am Tisch.

5. Messen und ähnliche Veranstaltungen sind wieder möglich. Dabei gilt jedoch eine strenge Zutrittskontrolle sowie Abstandsgebote in den öffentlich zugänglichen Bereichen und die Maskenpflicht.

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6. In allen Kindertageseinrichtungen findet ein eingeschränktes Betreuungsangebot in Form von Betreuungssettings statt.

Seitens des Bundes wurde ein Konjunkturprogramm aufgelegt. Der Mehrwertsteuersatz wird von 19 % auf 16 % und der von 7 % auf 5 % gesenkt. Zum Teil besteht die Erwartungshaltung, dass die entsprechende Senkung des Mehrwertsteuersatzes an die Verbraucher weitergegeben wird.

Der steuerliche Verlustrücktrag soll dazu beitragen, die notwendige Liquidität bei den Unternehmen sicherzustellen. Das Programm für Überbrückungshilfe soll die Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen sichern, die aufgrund von Corona Umsatzausfälle erlitten haben. Antragsberechtigt sollen Unternehmen sein, deren Umsätze coronabedingt im Zeitraum April und Mai 2020 um mindestens 60 % (kumuliert) gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind. Ein weiteres Kriterium ist jedoch, dass auch noch weiterhin Umsatzrückgänge von mindestens 50 % fortdauern. Von Verbandsseite hatten wir Unterstützung für Unternehmen gefordert die eine coronabedingte Einbuße von mindestens 20 % haben. Es soll einen Kinderbonus von 300,00 EUR pro Kind für jedes kindergeldberechtigte Kind geben. Bezüglich der Gewerbemiete in der Corona-Krise wurde zwischen HDE und ZIA ein Verhaltenskodex vereinbart. Durch die staatlich verordneten Schließungen der Unternehmen hatten diese keine Einnahmen, aber das Problem der zu erfolgenden Mietzahlung. Es bestand die Diskussion, ob eine entsprechende Mietkürzung/Mietminderung oder gar Mieteinstellung nach § 313 BGB möglich ist. Nunmehr haben sich der Handelsverband Deutschland und der Zentrale Immobilienausschuss darauf verständigt, dass sie eine Empfehlung aussprechen, die entsprechenden Risiken zu teilen. Somit sollen Vermieter auf 50 % der Miete verzichten und die Mieter nur noch 50 % der ursprünglich vereinbarten Miete zahlen. Die entsprechende Kürzung gilt für den Schließungszeitraum. Wir haben unsere Mitglieder durch ein neues Merkblatt zum solidarischen und hilfsbereiten Umgang mit Menschen mit Behinderung hingewiesen. Die Landesantidiskriminierungsstelle und der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen Rheinland-Pfalz hat dieses Merkblatt veröffentlicht, um Ladeninhaberinnen und Ladeninhaber besser zu informieren.

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Kunden und Mitarbeiter wurden von uns zur Nutzung der Corona-Warn-App aufgerufen. Die App sollte einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Corona-Pandemie wirkungsvoll einzudämmen und damit eine weitere Öffnung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens zu ermöglichen.

Die letzten Wochen waren von intensiven Gesprächen mit der Bundesregierung, besonders mit Bundeswirtschaftsminister Altmaier und auch dem Bundesfinanzministerium, geprägt. Aber auch auf Landesebene waren wir ständig mit den Ministerien im Austausch. Erfreulich ist, dass wir mit sehr vielen unserer Forderungen für unsere Branche Gehör gefunden haben, so dass jetzt auch wesentliche Punkte in dem verabschiedeten Konjunkturpaket enthalten sind.

Wir haben unsere Mitglieder laufend über das Konjunkturpaket der Bundesregierung, die Überbrückungshilfe und deren Anpassungen, sowie die Corona-Warn-App informiert. Die 10. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 19.06.2020 tritt am 24.06.2020 in Kraft. Sie ist gültig bis zum 31.08.2020. Der Handel ist unter Beachtung der Hygieneregeln geöffnet. Beim Einkaufen herrscht Maskenpflicht. Wochenmärkte/ Versorgungsmärkte und mobile Verkaufsstände des Einzelhandels sind gestattet. Messen sind unter Auflagen erlaubt. Großveranstaltungen sind bis zum 31. Oktober 2020 nicht zulässig. Unsere Mitglieder wurden von uns über verschiedene Praxisfragen zur Senkung der Mehrwertsteuersätze informiert.

Am 24. Juni 2020 wurden die Eckpunkte für das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern“ beschlossen. Erklärtes Ziel des Bundesprogramms ist es, ausbildende Betriebe in der aktuell wirtschaftlich schwierigen Situation dabei zu unterstützen Ausbildungskapazitäten aufrecht zu erhalten oder zu steigern, Kurzarbeit für Auszubildende zu vermeiden, Auftrags- und Verbundausbildung zu fördern sowie Anreize zur Übernahme von Auszubildenden im Falle einer Insolvenz zu schaffen. Eine gleichzeitige Inanspruchnahme anderer Förderprogramme von Bund und Ländern mit gleicher Zielsetzung ist ausgeschlossen.

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