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Aktuelles • 12. April 2021

Anträge auf GEMA-Erstattung für 2020 noch bis 14. April möglich

Anträge auf GEMA-Erstattung für 2020 noch bis 14. April möglich:
Gastronomiebetreibe und Eventlocations können derzeit Anträge auf GEMA-Erstattungen stellen. Die GEMA weist nun darauf hin, dass Gutschriften oder Erstattungen für behördlich veranlasste Schließungszeiträume im Jahr 2020 nur noch bis einschließlich Mittwoch, 14. April, beantragt werden können. Danach entfällt die Möglichkeit, Gutschriften für das zurückliegende Jahr 2020 zu erhalten. Der Antrag muss über die GEMA-Internetseite (https://www.gema.de/portal/app/login) gestellt werden. Unter „Meine Corona-Schließungszeiten“ müssen dann die entsprechenden Tage angegeben werden.

Auch im Jahr 2021 leistet die GEMA bei den Lockdown-Maßnahmen vorerst weiter Unterstützung und erteilt für behördlich angeordnete Schließzeiten im Zeitraum ab 1. Januar 2021 auf Gutschriften auf Dauernutzungen von Musik in Monats-, Quartals- und Jahresverträgen. Auch hier kann der Antrag unter https://www.gema.de/portal/app/login gestellt werden.

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Bildquelle: Pixabay

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