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Lokal • 12. April 2021

Corona Rückblick Teil V

Corona in Rheinland-Pfalz - Ein Rückblick - Teil V:
Die 6. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz trat am 13. Mai 2020 in Kraft. Die Öffnung der Einzelhandelsbetriebe ist unter Beachtung Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen zulässig. Nach wie vor muss der Zutritt der Geschäfte wie folgt gesteuert werden: mit einer Verkaufs- oder Besucherfläche von bis zu 800 qm insgesamt höchstens eine Person pro 10 qm Verkaufs- oder Besucherfläche und ab 801 qm insgesamt auf einer Fläche von 800 qm höchstens eine Person pro 10 qm Verkaufs- oder Besucherfläche und auf der 800 qm übersteigenden Fläche höchstens eine Person pro 20 qm Verkaufs- oder Besucherfläche. Restaurants dürfen mit einer Reservierungs- oder Anmeldepflicht unter Angabe der Kontaktdaten (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer) sämtlicher Gäste und Mindestabstand zwischen den Sitzmöglichkeiten von 1,5 Metern wieder öffnen. Der Schulbetrieb beginnt ab dem 4. Mai 2020 in einem gestuften Verfahren. Kindergärten bleiben geschlossen.

Am 14. Mai gibt es bereits die 1. Landesverordnung zur Änderung der 6. Corona-Bekämpfungsverordnung. Darin werden u. a. Regelung der Quarantäne für Personen, die aus einem Staat außerhalb der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelsassoziation, des Vereinigten Königreichs von Großbritannien oder Nordirlands (Drittstaaten) in das Land Rheinland-Pfalz einreisen, getroffen. Die bisherige Regelung der “telefonischen Krankschreibung” läuft zum 31. Mai 2020 aus. Somit ist es für eine Krankschreibung erforderlich, sich wieder direkt einer Begutachtung durch einen Arzt zu unterziehen.

Weiterhin wurde am 14. Mai 2020 das Gesetz zu Sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II) beschlossen. Die neuen Regelungen sehen eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes auf 70 bis 77 % ab dem 4. Monat des Bezuges, und auf 80 bzw. 87 % ab dem 7. Monat bei einem Entgeltausfall von mindestens 50 % im jeweiligen Monat vor. Diese Regelung ist befristet bis zum 31.12.2020. Die bereits bestehende Möglichkeit eines Hinzuverdienstes während der Kurzarbeit für alle Branchen und Berufe wurde bis zum 31.12.2020 verlängert.

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Mit Hilfe der Bundesvereinigung der Arbeitgeber konnte erreicht werden, dass die Erleichterungen für Stundungen der Sozialversicherungsbeiträge für den Monat Mai 2020 verlängert werden. Zudem soll auch noch für Stundungsanträge bis September ein erleichterter Nachweis der Voraussetzung der "erheblichen Härte" gelten.

Rund um die Beantragung von Kurzarbeitergeld kam es immer wieder zu Fragen und Fehlern, auf welche die Bundesagentur für Arbeit (BA) den Handelsverband aufmerksam gemacht hatte. Wir haben unseren Mitgliedern diesbezüglich ein Merkblatt zur Verfügung gestellt. Am 18. Mai 2020 tritt die 7. Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft. Hotels, Ferienwohnungen und ähnliche Einrichtungen dürfen unter Einhaltung der Hygiene- und Sicherheitsvorschriften wieder öffnen. Der Bar- und Thekenbereich in Gaststätten bleibt nach wie vor für den Verbleib von Gästen geschlossen. Mit folgenden für den Handel relevanten Änderungen trat die 8. Corona-Bekämpfungsverordnung am 27. Mai 2020 in Kraft. 1. Gastronomie: Unserer Forderung nach Öffnung für die Handelsgastronomie wurde Rechnung getragen. Die Öffnungszeiten der Einrichtungen sind auf den Zeitraum von 6:00 bis 22:30 Uhr begrenzt. Der Verzehr von Speisen oder Getränken erfolgt ausschließlich an Tischen. Bar und Thekenbereiche können für den Verkauf und die Abgabe von Speisen und Getränken geöffnet werden; für den Verbleib von Gästen sind diese Bereiche jedoch geschlossen.

2. Kindertageseinrichtungen: Umstellung von Notfallbetreuung auf eingeschränktes Betreuungsangebot (Betreuungssetting) ab 8.6.2020. Alle Kinder, die dort einen Platz haben, können dann wieder kommen.

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Unseren Mitgliedern konnten wir erneut Einwegmasken und Gesichtsvisiere zu attraktiven Preisen anbieten.

Bildquelle: Wolle im Hof, Juwelier Wermann, Pur l’Harmonie

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