Aktueller Rechtstipp im Monat Februar 2012:

Falschparker auf Supermarkt-Parkplatz - jetzt wird abgeschleppt!

Viele, die meinen während z. B. eines Kinoaufenthaltes gefahrlos mal eben auf dem Parkplatz eines nahe gelegenen Supermarktes parken zu können, ohne dort einzukaufen, werden sich in naher Zukunft wundern, wenn das eigene Gefährt bei der Rückkehr abgeschleppt worden ist. In einem aktuellen Urteil vom 02.12.2011 weist der BGH des Weiteren darauf hin, dass die Kosten einer Fremdüberwachung der Parkfläche nicht ersetzt werden können, dass aber zu Gunsten des Grundstückbesitzers ein Zurückbehaltungsrecht an dem abgeschleppten Kfz bestehen kann, bis die Abschleppkosten bezahlt sind. Fazit: Die Rechte einesGeschäfts- und Parkflächeninhabers gegenüber Nicht-Kunden werden in ständiger Rechtsprechung gestärkt.


Aktueller Rechtstipp im Monat Januar 2012:

„Bitte keine Werbung!“

... dies galt bislang offensichtlich nicht für die posteigene Depesche „Einkauf aktuell“, welche sich dazu noch durch eine besonders umweltunverträgliche Papier-/Plastikfolie-Kombination hervortat. Ein aktuelles Urteil des LG Lüneburg hat nun festgehalten, dass im Falle eines direkten Widerspruches bei der Post, diese Form der Werbung zu unterlassen ist. Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, die Post hat aber bereits signalisiert, keine Rechtsmittel einzulegen.

Tipp: Neben dem altbekannten Aufkleber auf dem Briefkasten sollte im Falle unerwünschter Werbung der Versender direkt zur Unterlassung aufgefordert werden.

Weitere Rechtstipps:

Abo-Fallen im Internet - Abzocke im großen Stil!

Viele kennen das: Eine bisher unbekannte Firma sendet Ihnen eine Rechnung für eine Dienstleistung, die Sie angeblich kurz zuvor (14 Tage plus x) im WWW in Anspruch genommen haben sollen. Oftmals handelt es sich hierbei um gut organisierte und vernetzte Firmen, deren einzige Tätigkeit darin besteht, Internetseiten aufzubauen, dort nur vermeintlich kostenlose Leistungen anzubieten und im Anschluss massenhaft Rechnungen an die bis dahin arglosen Benutzer zu versenden.

Ob überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist, kann meist nur der Fachmann erkennen. Indizien für unseriöse Machenschaften sind fortwährende Mahnungen, Einschaltung eines Inkassounternehmens oder von Rechtsanwälten, wobei die Zahlung meist mit unverhohlenen Drohgebärden (Kontopfändung, Zwangsvollstreckung etc.) eingetrieben werden soll. Fakt ist aber: Erst wenn ein Titel eines deutschen Gerichtes vorliegt, können Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden. Deshalb gilt: Erst genau prüfen - dann zahlen!

Übrigens: In der Regel ist die Rechtsverteidigung gegen derartige Forderungen in der Privatrechtsschutzver-sicherung eingeschlossen.

Neuer Basiszinssatz ab 01.07.2011!

Ab 01.07.2011 wurde der Basiszinssatz, der u. a. der Zinsberechnung bei Verzugszinsen zugrunde liegt, von 0,12 % auf 0,37 % angehoben.

Tipp: Prüfen Sie Ihre Außenstände - eventuell verschenken Sie bares Geld, wenn Sie Ihre Zinsforderung nicht anpassen!