Aktueller
Rechtstipp im Monat Februar 2012:
Falschparker
auf Supermarkt-Parkplatz - jetzt wird abgeschleppt!
Viele, die meinen während
z. B. eines Kinoaufenthaltes gefahrlos mal eben auf
dem Parkplatz eines nahe gelegenen Supermarktes parken
zu können, ohne dort einzukaufen, werden sich
in naher Zukunft wundern, wenn das eigene Gefährt
bei der Rückkehr abgeschleppt worden ist. In
einem aktuellen Urteil vom 02.12.2011 weist der BGH
des Weiteren darauf hin, dass die Kosten einer Fremdüberwachung
der Parkfläche nicht ersetzt werden können,
dass aber zu Gunsten des Grundstückbesitzers
ein Zurückbehaltungsrecht an dem abgeschleppten
Kfz bestehen kann, bis die Abschleppkosten bezahlt
sind. Fazit: Die Rechte einesGeschäfts- und Parkflächeninhabers
gegenüber Nicht-Kunden werden in ständiger
Rechtsprechung gestärkt.
Aktueller Rechtstipp im Monat Januar 2012:
„Bitte keine Werbung!“
... dies galt bislang
offensichtlich nicht für die posteigene Depesche
„Einkauf aktuell“, welche sich dazu noch
durch eine besonders umweltunverträgliche Papier-/Plastikfolie-Kombination
hervortat. Ein aktuelles Urteil des LG Lüneburg
hat nun festgehalten, dass im Falle eines direkten
Widerspruches bei der Post, diese Form der Werbung
zu unterlassen ist. Zwar ist das Urteil noch nicht
rechtskräftig, die Post hat aber bereits signalisiert,
keine Rechtsmittel einzulegen.
Tipp: Neben dem altbekannten
Aufkleber auf dem Briefkasten sollte im Falle unerwünschter
Werbung der Versender direkt zur Unterlassung aufgefordert
werden.
Weitere
Rechtstipps:
Abo-Fallen
im Internet - Abzocke im großen Stil!
Viele kennen das: Eine
bisher unbekannte Firma sendet Ihnen eine Rechnung
für eine Dienstleistung, die Sie angeblich kurz
zuvor (14 Tage plus x) im WWW in Anspruch genommen
haben sollen. Oftmals handelt es sich hierbei um gut
organisierte und vernetzte Firmen, deren einzige Tätigkeit
darin besteht, Internetseiten aufzubauen, dort nur
vermeintlich kostenlose Leistungen anzubieten und
im Anschluss massenhaft Rechnungen an die bis dahin
arglosen Benutzer zu versenden.
Ob überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist,
kann meist nur der Fachmann erkennen. Indizien für
unseriöse Machenschaften sind fortwährende
Mahnungen, Einschaltung eines Inkassounternehmens
oder von Rechtsanwälten, wobei die Zahlung meist
mit unverhohlenen Drohgebärden (Kontopfändung,
Zwangsvollstreckung etc.) eingetrieben werden soll.
Fakt ist aber: Erst wenn ein Titel eines deutschen
Gerichtes vorliegt, können Vollstreckungsmaßnahmen
eingeleitet werden. Deshalb gilt: Erst genau prüfen
- dann zahlen!
Übrigens: In der Regel ist die Rechtsverteidigung
gegen derartige Forderungen in der Privatrechtsschutzver-sicherung
eingeschlossen.
Neuer Basiszinssatz
ab 01.07.2011!
Ab 01.07.2011 wurde
der Basiszinssatz, der u. a. der Zinsberechnung bei
Verzugszinsen zugrunde liegt, von 0,12 % auf 0,37
% angehoben.
Tipp: Prüfen Sie Ihre Außenstände
- eventuell verschenken Sie bares Geld, wenn Sie Ihre
Zinsforderung nicht anpassen!